Erstellt am 12.01.2015 um 11:14 Uhr von Widder
Ich sehe ein bessere Alternative, nämlich die Einstellung von Personal.
Da es anscheinend an diesem mangelt, sonst wäre das holen aus dem frei ja nicht nötig.
Wenn ihr dieses nicht durchdrücken könnt, kann man immer noch mit ner BV um die Ecke kommen, in der 100 % Zuschlag steht. Nach unten könnt ihr dann immer noch ein paar Prozente nachgeben. Bei 35 % kommen am Ende, je nach Verhandlungsstärke und Geschick vielleicht nur 20 % raus.
Die Vorgehensweise zur BV ist richtig, formuliert diese vor, macht einen Termin und los geht´s
Erstellt am 12.01.2015 um 11:19 Uhr von Fragenmann
Angeblich, wir haben Kostenträger, steht uns nur ein Betreuungsschlüssel von X:Y zu und den haben wir, ob da jetzt langzeitkranke dabei sind oder nicht tut nichts zur Sache sagt der AG. Er sagt er bekommt mehr nicht, auch wenn er es wollte.
Der sieht nur die Zahlen und sagt "Das reicht".
Aber selbst wenn jetzt mehr da wäre, meldet sich am Sonntag abend jemand krank muss ja jemand sein Frei opfern das der Laden läuft, oder alles muss doppelt durch Rufdienste etc abgedeckt sein.
Erstellt am 12.01.2015 um 11:25 Uhr von Rattle
"niemand muss sein frei opfern" und ans Telefon gehen muss man auch nicht, ich weiß die Kollegen fühlen sich unersetzlich.
ist hart, aber man muss auch lernen "nein" zu sagen und wenn die Hütte brennt. Sonst ist auch kein lernen von der Seite des Arbeitgebers möglich.
MFG
Erstellt am 12.01.2015 um 13:06 Uhr von nicoline
*Bisher sind meine Kollegen so nett und sagen meist einfach "ja" wenn das Telefon im frei klingelt.*
Nein, Deine KollegInnen sind überhaupt nicht nett, denn, sie verhindern mit solch einem Verhalten geradezu die Neueinstellungen. Warum soll der AG jemanden einstellen, klappt doch auch so alles!
*kann man ihm ja untersagen Leute aus dem Frei zu holen*
Wie wollt ihr das anstellen? Der AG kann anrufen wen er will und wann er will, das kann ihm niemand untersagen. Ihr könnt allenfalls ständig eurer MB bei der Änderung des Dienstplanes hinterherlaufen, denn unabhängig davon, ob die MA freiwillig kommen oder nicht, ist die Änderung des Dienstplanes mitbestimmungspflichtig.
Aber kein AN muss in seiner Freizeit das Telefon abnehmen, keiner muss im Frei mit dem AG sprechen und keiner muss aus dem Frei kommen. Aber alle tun es, um die KollegInnen nicht im Stich zu lassen und damit man selbst Hilfe bekommt, wenn man von Ausfall betroffen ist. Und mit so einer BV unterstützt man das Verhalten des AG dann auch noch.
*als Alternative sehen wir nur einen Bereitschaftsdiesnt der aber sicher teurer ist da wir so viele Einrichtunge unterhalten. *
*muss ja jemand sein Frei opfern das der Laden läuft, oder alles muss doppelt durch Rufdienste etc abgedeckt sein.*
Haben die BRM in ihrem Arbeitsvertrag etwas davon stehen, dass sie für das Ausfallmanagement in eurem Unternehmen verantwortlich sind? NEIN! Sich den Kopf darüber zu zerbrechen, wie das zu handhaben ist, ist Aufgabe des AG und nicht der AN! Ihr könnt ihn auffordern, Vorschläge zum Ausfallmanangement zu machen, dann schaut mal, was da kommt. Und da ihr eine solche BV nicht erzwingen könnt, wird der AG sich wahrscheinlich eh nicht darauf einlassen.
Erstellt am 12.01.2015 um 19:51 Uhr von gironimo
Der BR ist ja auch im Falle der "freiwilligen" Abweichung vom Dienstplan (statt frei nun Arbeit) in der Mitbestimmung des § 87 BetrVG. So einfach anrufen geht da nicht. Zunächst müsste die Zustimmung des BR eingeholt werden.
Ansonsten könnt Ihre Euch Zustimmung erkaufen - also einen Deal machen. ("Wir stimmen zu wenn Du zahlst").
Ich sehe aber da auch ein Aktionsfeld gewerkschaftlicher Tätigkeit.
Erstellt am 13.01.2015 um 11:10 Uhr von Fragenmann
Gewrkschaftliche Tätigkeit ohne das wir da drin sind?
Ich persönlich bin Mitglied bei der verdi, aber sonst kaum Kollegen.
Eine BV kann man nicht erwzingen, das verstehe ich nicht, wenn keine Einigung darüber zustande kommt kann man doch eine Einigungsstelle aufrufen, da ja ein Problem vorhanden ist muss man doch auch eine Lösung herbeiführen.
Leider ist es in den sozialen Berufen oft so das man einspringt für Kollegen, lese ich sehr oft in Foren für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc...
Erstellt am 13.01.2015 um 13:02 Uhr von Rattle
Dann macht weiter so.............................
MFG
Erstellt am 13.01.2015 um 14:11 Uhr von nicoline
*wenn keine Einigung darüber zustande kommt kann man doch eine Einigungsstelle aufrufen*
Ist euch bekannt, bei welchen §§ des BetrVG der BR oder AG die Einigungsstelle anrufen können?
Erstellt am 14.01.2015 um 09:10 Uhr von Nubbel
dienstpläne werden von euch genehmigt, dann können sie ohne euch auch nicht mehr geändert werden. und kollegen aus dem frei holen, geht gar nicht!