Hallo,

zwei unserer Kollegen wurden heute morgen um 12 Uhr angerufen und gefragt ob Sie anstatt Nachtschicht zur Mittagschicht kommen. Dem stimmten sie zu. Haben Sie aufgrund des kurzfristigen Wechsels ein Anrecht auf die Nachtschichtprozente, da sie ja eigentlich Nachtschicht gehabt hätten. Im Manteltarifvertrag konnte ich zu diesem Thema nichts finden...

Danke für jede Antwort
elCubano