Erstellt am 12.02.2008 um 08:14 Uhr von VIONÄR
Für die Mittagsschicht Nachtschichtprozente zu verlangen scheint mir überzogen. Erstens muss jeder froh sein, wenn er nicht nachts arbeiten muss, da hinlänglich bewiesen ist, dass Nachtarbeit nicht unbedingt zu den gesundheitsfördernden Maßnahmen gehört und zweitens hätten die Kollegen ja nicht einwilligen müssen.
Der Punkt, den ich überprüfen würde ist die Einhaltung der Ruhezeit!
Du schreibst: "...heute morgen um 12 Uhr", wann fängt denn dann Eure Mittagsschicht an?
Erstellt am 12.02.2008 um 17:28 Uhr von Catweazle
@elcubano,
Vielleicht hilft dir dies ein bißchen weiter.
Urteil des LAG Frankfurt/Main (AZ: 22 Ca 3276/05)
Im verhandelten Fall hatte eine Sicherheitsmitarbeiterin gegen ihre Firma geklagt. Die Frau war für einen Sonntagsdienst eingeteilt worden. Zwei Tage vorher erhielt sie die Mitteilung, dass ein anderer Kollege den Dienst übernehmen werde. Weil Sonntagsarbeit besser bezahlt wird, bot die Mitarbeiterin am entsprechenden Tag dennoch ihre Arbeitsleistung an. Ihr Vorgesetzter schickte sie jedoch nach Hause. Das Gericht entschied, dass Vorgesetzte ohne eine konkrete Notlage nicht kurzfristig die Dienstpläne ändern dürfen. Vier Tage seien eine angemessene Ankündigungsfrist. Deshalb stehe der Klägerin im verhandelten Fall die Sonntagsbezahlung zu.