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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kurzfristiger Schichtwechsel - Schichtausgleich?

E
elcubano
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

zwei unserer Kollegen wurden heute morgen um 12 Uhr angerufen und gefragt ob Sie anstatt Nachtschicht zur Mittagschicht kommen. Dem stimmten sie zu. Haben Sie aufgrund des kurzfristigen Wechsels ein Anrecht auf die Nachtschichtprozente, da sie ja eigentlich Nachtschicht gehabt hätten. Im Manteltarifvertrag konnte ich zu diesem Thema nichts finden...

Danke für jede Antwort elCubano

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Community-Antworten (2)

V
VIONÄR

12.02.2008 um 09:14 Uhr

Für die Mittagsschicht Nachtschichtprozente zu verlangen scheint mir überzogen. Erstens muss jeder froh sein, wenn er nicht nachts arbeiten muss, da hinlänglich bewiesen ist, dass Nachtarbeit nicht unbedingt zu den gesundheitsfördernden Maßnahmen gehört und zweitens hätten die Kollegen ja nicht einwilligen müssen. Der Punkt, den ich überprüfen würde ist die Einhaltung der Ruhezeit! Du schreibst: "...heute morgen um 12 Uhr", wann fängt denn dann Eure Mittagsschicht an?

C
Catweazle

12.02.2008 um 18:28 Uhr

@elcubano,

Vielleicht hilft dir dies ein bißchen weiter.

Urteil des LAG Frankfurt/Main (AZ: 22 Ca 3276/05) Im verhandelten Fall hatte eine Sicherheitsmitarbeiterin gegen ihre Firma geklagt. Die Frau war für einen Sonntagsdienst eingeteilt worden. Zwei Tage vorher erhielt sie die Mitteilung, dass ein anderer Kollege den Dienst übernehmen werde. Weil Sonntagsarbeit besser bezahlt wird, bot die Mitarbeiterin am entsprechenden Tag dennoch ihre Arbeitsleistung an. Ihr Vorgesetzter schickte sie jedoch nach Hause. Das Gericht entschied, dass Vorgesetzte ohne eine konkrete Notlage nicht kurzfristig die Dienstpläne ändern dürfen. Vier Tage seien eine angemessene Ankündigungsfrist. Deshalb stehe der Klägerin im verhandelten Fall die Sonntagsbezahlung zu.

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