Freigestellt als Arbeitnehmer, wie die Zeit als Betriebsrat aufschreiben
Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Ich bin als normaler Arbeitnehmer momentan unbezahlt von meiner Arbeit freigestellt. Hintergrund ist der, dass ich eine Berechtigung verloren habe und ohne diese meinen Job momentan nicht ausüben darf. Mein Arbeitgeber hat mich nicht gekündigt, sondern, wie gesagt, von der Arbeit freigestellt und wir warten, bis ich wieder arbeiten darf. Was ich herausgefunden habe ist, dass ich meine Wählbarkeit nicht verliere und als Betriebsrat tätig sein darf. Wie verhält sich das mit den Stunden, die ich als Betriebsrat aufwende. Mein Arbeitgeber kann mir die Betriebsratstunden ja nicht freigeben, da ich sowieso "frei" habe. Können diese Stunden auf mein Arbeitnehmerkonto gepackt werden und dann später wieder abgefeiert werden (bzw. ausbezahlt werden), wie es bisher auch gemacht wurde, als ich noch normal arbeitstätig war?
Community-Antworten (26)
11.01.2015 um 18:21 Uhr
" ich eine Berechtigung verloren habe und ohne diese meinen Job momentan nicht ausüben darf. Mein Arbeitgeber hat mich nicht gekündigt, sondern, wie gesagt, von der Arbeit freigestellt und wir warten, bis ich wieder arbeiten darf."
ich glaube du hast ein ganz anderes Problem... schon bei, Anwalt gewesen? Wenn nein schnellstens hin
11.01.2015 um 18:34 Uhr
Keine Sorge, beim Anwalt bin ich schon gewesen, die Firma lässt mich auch nicht hängen und wird mich nicht kündigen. Aber das soll hier auch nicht Thema sein.
11.01.2015 um 18:37 Uhr
@Ausguck, da dein AG dich ja Bezahlt, kannst du dich doch solange für 100% BR Arbeit freistellen lassen.
11.01.2015 um 18:44 Uhr
Hallo Multibär,
ich bin momentan UNbezahlt freigestellt. Ich leiste keine Arbeit, also beziehe ich auch keinen Lohn. Ansonsten wäre deine Lösung natürlich die einfachste.
11.01.2015 um 18:51 Uhr
Nein - ich würde sagen die Stunden leistest Du in freier Zeit. Lediglich Kosten, die Dir eventuell durch die BR-Arbeit entstehen, müsste der AG zahlen.
Aber da Dir ja kein Nachteil entsteht und Du ja nun Zeit hast, solltest Du Dein Amt ausgiebig ausüben.
11.01.2015 um 19:15 Uhr
Der Nachteil ist, dass ich meine freie Zeit dafür "opfere". Natürlich habe ich das vorher auch getan, aber das wurde ja entweder mit Freizeit bzw. Überstundenauszahlung ausgeglichen.
Daher die Frage, ob ich die Stunden auf mein nach wie vor bestehendes Stundenkonto schreiben kann.
Für mich ist der Fall auch leider etwas kompliziert.
11.01.2015 um 19:31 Uhr
@Ausguck, das mit dem BR Amt und Bezahlung müsste ja zu Regeln sein dein AG will dich ja halten. Die frage ist wie sieht es der BR ? Wenn der geschlossen (mehrheit) auf deiner seite ist müsste da was zu machen sein.
11.01.2015 um 19:53 Uhr
Multibär,
ich bin der Betriebsrat (einköpfig). Ich möchte allerdings meinen Arbeitgeber auch nicht übers Ohr hauen. Deswegen frage ich, ob ich die Stunden auch rechtmäßig auf mein Stundenkonto packen kann.
11.01.2015 um 20:14 Uhr
du hast einen Anwalt und fragst hier nach? Warum nur?
11.01.2015 um 21:20 Uhr
@paula - Ausguck fragt, weil er gerne unsere Meinung einholen möchte. Spricht doch nichts dagegen.
Meiner Ansicht nach hast du zunächst mal keinen Rechtsanspruch auf Gutschrift der Stunden im BR. Nun fragst du aber, ob die Stunden während deiner Freistellung auf dein Konto gepackt werden KÖNNEN. Ja, sie KÖNNEN schon, wenn der AG damit einverstanden ist.
Dann allerdings müsste man noch klären, ob dies ein Vorteil wäre, der dir aus dem BR-Amt erwachsen ist. Denn normalerweise kommt ja ein Nicht-BR an solche Gutschriften nicht ran. Wenn ja, wäre es ein unzulässiger Vorteil. Wenn nein, spricht nichts dagegen. Ich mag das hier nicht entscheiden.
11.01.2015 um 21:26 Uhr
Ist schon erstaunlich das in der abgelaufenen Woche noch ein Fragesteller angegangen wurde weil er nur hier fragt sich aber nicht selber bemüht. Nu sagt einer das er nicht nur hier versucht Aufklärung in seiner Angelegenheit zu finden und sich zusätzlich noch beim Anwalt erkundigt; und da darf dieser auch unverständis ernten.
11.01.2015 um 22:04 Uhr
Na, Snooker, besser Unverständnis als dein gutmenschtun, falschinformation und fishing for Kompliments. Du bist hier der absolut falsche Ankläger.
11.01.2015 um 22:17 Uhr
bei dem Sachverhalt der hier auf dem Tisch liegt sollte doch wirklich der beauftragte Anwalt die Taktik festlegen. Aber lassen wir das ruhig das Forum machen...
Und Snooker nach der Woche solltest Du Dich selber so ein paar Sachen fragen....
11.01.2015 um 22:21 Uhr
Siehst Du Namen.... siehst Du ne Anklage.... Ich sehe nur ne Feststellung. Du solltest doch wohl langsam wissen das Andere mich nicht die Bohne hier interessieren. Und wer was für gutmenschentum oder sonst was hält interessiert mich noch weniger.
11.01.2015 um 23:50 Uhr
Tja Snooker gerade als BR sollte man sich für andere interessieren. Aber du zeigst hier nur zu gut deinen Charakter. Immer und immer wieder. Du bist die selbst der wichtigste
11.01.2015 um 23:55 Uhr
Nöö nur so lange wie hier einige meinen sie können über alles bestimmen, und jeder hätte ihnen nach dem Schnabel zu reden. Ich bin nur das letzte Glied in der Kette. Und so lange werde ich so weiter machen wie ich es jetzt mache.
12.01.2015 um 00:25 Uhr
Ach du armer
12.01.2015 um 00:46 Uhr
Macht nix, aber ich denke Du hast verstanden.
12.01.2015 um 00:58 Uhr
Nanu, so eine Diskussion wollte ich nicht vom Zaune treten.
Mein Anwalt vertritt mich in der Sache bzgl. meines Berechtigungsverlustes, was nichts mit meinem Arbeitgeber zutun hat. Nun ist auch Sonntag, deswegen möchte ich ihn ungerne anrufen und ihn in dieser Sache um Rat bitten. Also dachte ich mir, frage ich, wie andere Betriebsräte die Sache sehen, einfach um einen Überblick zu bekommen. Dafür ist das Forum doch da, genauso wie die Gespräche die man bei Lehrgängen mit anderen BR's machen kann.
Und da sich die Sache für mich doch kompliziert darstellt, da ich eben auch erst seit 2 Jahren Betriebsrat bin, hatte ich gehofft, von erfahreneren BR's zu hören.
Schaue ich ins BetrVG, so finde ich folgenden Passus:
(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien [...]
und
(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. [...]
Zur Zeit habe ich keine Arbeitszeit, von der ich freigestellt werden könnte, ebenso wenig wie mir zum Ausgleich Arbeitsbefreiung gewährt werden kann. Daher die schlussfolgendere Frage, was passiert denn mit der Zeit, die ich für Betriebsratstätigkeit aufwende. Ergo, kann ich diese Zeit oder besser, muss diese Zeit auf mein noch bestehendes Arbeitszeitkonto gepackt werden, welches bald wieder zum Einsatz kommt, sofern ich wieder arbeiten darf oder nicht.
Ich denke, ich werde mit meinem Arbeitgeber sprechen, wie er die Sache sieht. Schließlich ist es auch nur goodwill von ihm, dass ich nicht gekündigt bin.
Vielen Dank für die Antworten bisher.
12.01.2015 um 08:26 Uhr
@ Ausguck
Naja, ob der AG hier tatsächlich "nur" Gutmenschentum zeigt ... ich hege Zweifel!
Einem BRM kann er nicht einfach kündigen, sondern braucht ggf. die Zustimmungsersetzung eines Arbeitsgerichts.
Da es sich offensichtlich nur um einen vorüber gehenden Verlust einer Berechtigung handelt, könnte man fast den Verlust der Fahrerlaubnis vermuten. Aber wie gesagt, nur vermuten.
Bevor der AG in solchen Fällen eine Kündigung aussprechen darf, müssen erst andere, mildere Mittel ausgeschöpft sein. Nur wenn dem AG Überbrückungsmaßnahmen nicht zumutbar sind, wird ein Arbeitsgericht grünes Licht für eine personenbedingte Kündigung geben.
Über welchen Zeitraum sprechen wir überhaupt? Warum bringst Du nicht Deinen Jahresurlaub ein? Und falls der Freistellungszeitraum mehr als einen Monat betragen sollte ... hast Du Dir schonmal Gedanken bzgl. Deiner Krankenversicherung gemacht??
12.01.2015 um 10:54 Uhr
Guten morgen zusammen, es geht hier nicht um den Verlust einer Fahrerlaubnis. Der Zeitraum kann nächste Woche vorbei sein, es kann aber auch bis zu einem Jahr dauern. Gerichtsverfahren hängt noch aus. Kündbar wäre ich sofort, weil im Arbeitsvertrag steht, dass bei Verlust dieser Berechtigung das Arbeitsverhältnis automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Krankenversicherung ist etwas kompliziert. Ich wechsel gerade wieder von der Privaten in die gesetzliche Pflichtversicherung. Momentan bin ich arbeitslos. Ja auch das geht. Nach dem SGB III bin ich momentan beschäftigungslos, somit habe ich Anspruch auf ALG1 sowie den Status der Arbeitslosigkeit.
Wie eingangs schon erwähnt, sollte das alles keine Rolle spielen, wollte ich doch nur das mit den Stunden klären.
12.01.2015 um 11:21 Uhr
@Ausguck Mit deinem letzten Thread hast Du Dir deine Frage ja schon selber beantwortet. Du bekommst für die Zeit wo Du unbezahlt frei gestellt bist ALG I. Ob der AG will oder nicht, er kann dich für dieses Zeit, solltest Du BR arbeit machen gar nicht bezahlen, dann würdest Du ja zwei mal bezahlt. Auch ginge dies nicht weil er für jede Stunde die Du arbeitest ja Sozialversicherungsabgaben leisten. Dies geht aber auch nicht weil die dies ja derzeit die Agentur für Arbeit macht.
12.01.2015 um 11:31 Uhr
Da es nicht betriebsbedingt ist, dass die BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, entsteht meines Erachtens auch kein Anspruch auf Entlohnung,
Falls man eine andere Einigung mit dem Arbeitgeber herbeiführen kann, wären die Konsequenzen auf das ALG mit der Agentur zu klären.
12.01.2015 um 13:47 Uhr
Vorrangig würde ich erstmal klären, ob überhaupt noch ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Mir dünkelt nämlich, dass dem nicht so ist und dann auch der BR nicht mehr besteht.
12.01.2015 um 22:00 Uhr
@ KlausDieterK
Ein Beschäftigungsverhältnis liegt derzeit ganz offensichtlich NICHT vor, aber noch immer ein ARBEITSverhältnis.
Mir ist´s ein Rätsel, warum es dann keinen BR mehr geben sollte ... zumal es ja ggf. auch noch Ersatzmitglieder geben könnte!
@ Ausguck
Du darfst Dein Engagement als BRM mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Ehrenamt betrachten = die Stunden werden nicht auf ein Arbeitszeitkonto verbucht.
M.E. muss der AG jedoch die Fahrtkosten ersetzen, die bei Dir wg. Fahrten in den Betrieb anfallen. Damit hat es sich aber schon.
13.01.2015 um 00:04 Uhr
Hallo Hoppel,
ja, ich denke so wird es wohl sein. Vielen Dank für die Hilfe, und vielen Dank an alle die hier geantwortet haben.
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