Erstellt am 10.01.2015 um 19:57 Uhr von Hartmut
Ich würde als Beschlussvorlage schreiben, 'Der Betriebsrat beschließt, sich in dem Gerichtsprozess XY durch den RA Hr. Z vertreten zu lassen.' Dass der AG die Kosten zu tragen hat, steht im Gesetz, §40 BetrVG glaube ich (aus dem Gedächtnis). Das braucht ihr also nicht zu beschließen.
Aber noch einfacher: Viele RA sind bereit, am Telefon erst mal kostenlos Rat zu geben, wie der Beschluss aussehen muss und wie man die Abrechnung mit dem AG regelt. Dafür kriegt er ja womöglich ein lukratives Mandat. Probiert das doch einfach mal. Achtet darauf, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen. Viel Erfolg! :)
Erstellt am 11.01.2015 um 08:58 Uhr von gironimo
Es geht also um die Kündigung eines BR-Mitglieds?
Ich würde auch dem Rat von Hartmut folgen. Fragt den Anwalt, den Ihr beauftragen möchtet, wie der Beschluss aussehen soll.
Erstellt am 11.01.2015 um 09:05 Uhr von fanderl
Ja, der Vorsitzende soll gekündigt werden. Nun ist auch der als Beteiligter vom Gericht geladen worden und der Stellvertreter als Antragsgegner. Meine Frage ist auch, ob ein Anwalt beide vertreten kann oder der Vorsitzender als Betroffener einen eigenen Anwalt nehmen muss und auch die Kosten dafür tragen muss.
Erstellt am 11.01.2015 um 15:23 Uhr von gironimo
Ich empfehle den gleichen Anwalt. Der BR prozessiert ja nicht gegen den BRV sondern der AG gegen den BR.
Erstellt am 11.01.2015 um 19:20 Uhr von paula
kenne solche Verfahren, da hat sich im Laufe des Verfahrens durchaus unterschiedliche Motivlagen zwischen BRM und BR gezeigt, so dass der Anwalt das Mandat niederlegen musste. Kenne daher einige Anwälte die nicht beide gleichzeitig vertreten,
Einfach mal anfragen