Erstellt am 17.07.2007 um 13:07 Uhr von Immie
@regenbogen
Lies dazu mal §93 und §95 BetrVG.
Grüsse
Erstellt am 17.07.2007 um 13:08 Uhr von ego112
Es besteht insoweit keine Mitbestimmung weil der AG in seiner Entscheidung ob er jemanden einstellen möchte vollkommen frei ist. Die Formulierung einer Stellenausschreibung ist auch seine alleinige Entscheidung, sie kann intern oder extern anders formuliert sein. Bei einer externen Ausschreibung besteht auch kein MBR, Ihr könnt nur verlangen, dass es eine interne Ausschreibung geben muss.
Gruß ego112
Erstellt am 17.07.2007 um 13:18 Uhr von Immie
Na ja, ab 500 AN wird das ganze dann schon interessant.
Erstellt am 17.07.2007 um 13:22 Uhr von paula
@immi
eine Auswahlrichtline ist aber keine Stellenausschreibung!
Es ist schon äußerst strittig ob dem BR bei der Stellenausschreibung hinsichtlich der Formalien (Z.B. Frist, Ort oder Medium der Ausschreibung etc.) ein MBR zusteht. Noch weniger besteht es aber für den Inhalt.
Erstellt am 17.07.2007 um 13:29 Uhr von Immie
paula,
hängt das nicht alles zusammen wenn da steht-
"Auswahlrichtlinien bei Einstellung, Versetzung, und Umgruppierung"?
Erstellt am 17.07.2007 um 13:40 Uhr von paula
Ne die Auswahlrichtlinie ist doch was anderes....
Also die Auswahlrichtlie legt zum Beispiel fest, welcher AN aufgrund welcher Fakten bei Beförderungen zu berücksichtigen ist. Die Auswahlrichtlinie muss dem AG aber immer noch einen Handlungsspielraum geben um eine Auswahl wirklich treffen zu können
Die Stellenausschreibung ist das konkrete Schreiben was rausgehängt wird. Ob der AG da die Qualifikationen tatsächlich nennt die für den Job nötig sind oder nicht in sein Bier. Eigentlich reicht es wenn er z.B. schreibt: "Suche neuen Gruppenleiter in Abteilung xy" Das ist eine Stellenausschreibung in minimalform
Erstellt am 17.07.2007 um 13:52 Uhr von Immie
Das ist mir schon klar.
Wenn wir immer mal wieder die Kriese über interne Ausschreibungen kriegen,
wird uns auf unseren Seminaren immmer gesagt- "Ihr seid halt keine 500 AN."
Es wird immer der Zusammenhang zum §95 hergestellt.
Das werde ich wohl auf dem nächsten Seminar mal gründlich hinterfragen.
Erstellt am 17.07.2007 um 14:01 Uhr von regenbogen
Gut, dann darf der AG das also so machen wie er möchte, eine interne Ausschreibung gibt es, und außer guten Worten hat man dann wohl keine rechtlichen Möglichkeiten, die Ausschreibung zu beeinflussen...wir sind nicht so groß, ca. 80 Mitarbeiter/innen.
Dann erst wieder, wenn wir der Auswahl zustimmen sollen. Und wenn die Stelle auf Leitungsebene AT besetzt werden soll, nicht mal dann...aber versuchen können wir es trotzdem...;-)
Ich danke Euch!