Hallo alle zusammen.
Ich habe eine sehr spezielle Frage die sich auf eine Formulierung in unseren Arbeitsverträgen bezieht. Wir wissen sehr wohl das diese Frage wohl am einfachsten und richtigsten ein Jurist:in beantworten könnte. Unserer befindet sich aber derzeit im Urlaub und die Frage zermartert mir den Kopf. Daher bin ich sehr gespannt auf eure Meinung.
Nun zur Frage:
In unseren Arbeitsverträgen steht der Satz

" Das durchschnittliche Monatsgehalt wird - unter Berücksichtigung der Schulferien/unterichtsfreien Tage - ermittelt auf der Basis von jährlich 190 Arbeitstagen zuzüglich 26 Urlaubstage."

Das kleine Wort "zuzüglich" ist unser Problem. Werden damit lediglich die 190 Arbeitstage bei der Berechnung berücksichtigt und die 26 Tage Urlaub kommen oben drauf, oder wird direkt von 116 Tagen zur Berechnung ausgegangen.

Zum Verständnis. Wir sind in der Teilhabe an einer Förderschule beschäftigt. Es liegt einiges im Argen bei uns, daher wurde im Dezember der Betriebsrat gegründet. Jetzt geht es um die Urlaubstage die uns nicht gewährt werden, weil sie angeblich bereits mit ausgezahlt werden. Das das an sich schon nicht geht, den kompletten Urlaub vorgeschrieben bzw ausbezahlt zu bekommen, wissen wir. Jetzt sind wir auf der Suche in der Formulierung in den Arbeitsverträgen um es dem AG irgendwie verständlich zu machen das die Arbeitsverträge was anderes besagen.
Ich hoffe irgendwer versteht was wir damit fragen wollen. Ich bin wirklich sehr gespannt auf eure Meinungen.
Lg und Danke im Voraus