GBR - Was ist zu tun?
Hallo zusammen , wir haben bei uns am Standort zwei betriebe ( 9-er und 11 -er Beriebsrat ) die so schnell wie möglich in einen Gemeinschaftsbetrieb umgewandelt werden sollen. der Größere hat vor Vier Wochen seinen ersten Betriebsrat gewählt ,wir der Kleinere BR hben schon 9 Jahre einen Br uns viele Dinge Hart erkämpft. Bei einem Treffen Zwichen Geschäftsleitung und beider Betriebsräte wies der Geschäftsführer darauf hin das auch ihm bekannt ist, dass in unserem Fall der Große den Kleinen schluckt er aber dafür wäre eine Neuwahl durchzuführen. wir der Kleinere BR haben schon 9 Jahre einen Br uns viele Dinge Hart erkämpft. der neugewählte BR sagte in einem späteren Treffen zwichen den zwei BR Ihm wäre egel was irgend einer sagt, sie sind jetzt erstmal für vier Jahre gewählt und werden Ihr ding durchziehen, unsere Belegschaft hat nun Angst von diesem Gremium geführt zu werden.
was kann man tun?
Also wir sind zwei GmbH die in einen gemeinschaftsbetrieb zusammen geschlossen werden sollen, heißt nur noch einen Niederlassungsleiter. eine Personalabteilung unsw. die zwei Gmbh bleiben bestehen
Community-Antworten (8)
10.01.2015 um 08:41 Uhr
Gehe davon aus, dass es sich nicht um eine Eingliederung iSv § 21a Abs. 2 BetrVG handelt, sondern um eine Betriebszusammenfassung, welches zu einem Übergangsmandat des BR des der Zahl der wahlberechtigten AN nach größeren Betriebes führt. Hier wäre der übergangsmandatierte BR zur unverzügliche Bestellung eines WV verpflichtet.
10.01.2015 um 09:42 Uhr
Wenn die Kollegen so neu sind, müsst Ihr ihnen ein wenig unter die Arme greifen und die rechtliche Lage darlegen. Ggf. könnte die Gewerkschaft vermitteln.
10.01.2015 um 10:06 Uhr
Du müsstest uns erst mal sagen, wie die Betriebszusammenlegung aussieht. Wie sollen die beiden Betriebe in einen Gemeinschaftsbetrieb umgewandelt werden? Betriebszusammenfassung, Betriebsübergang, Neugründung der Firma.... Dann könnten wir Dir hier genauer weiterhelfen. Fakt ist, dass es nichts damit zu tun hat, wer länger da ist oder weil ihr in 9 Jahren Dinge hart erkämpft habt, dürft bleiben. Ich gehe davon aus, dass ihr einen Wahlvorstand für die nötige Neuwahl des Betriebsrats in dem zusammengelegten Betrieb bestellen müsst - ob ihr wollt oder nicht.
10.01.2015 um 12:47 Uhr
Ich gehe mal anhand der hier zur Verfügung stehenden Informationen davon aus, dass es sich um einem Betriebsübergang nach 613a BGB handeln wird. Geht, wie ich hier vermute, der kleinere in den Größeren über, bleibt in der Tat der BR des größeren Unternehmens im Amt. Auch hat der übergehende "kleinere" BR kein Übergangsmandat! Da es es sich hier NUR um die Frage der Mandates handelt, gehe ich auch nur darauf ein.
Das Positive ist, alle BV's des übergehenden Unternehmens bleiben den übergehenden AN erhalten! Es sei denn, dass es zu den gegenständlichen Punkten anderslautende BV's im verbleibenden Unternehmen gibt, dann gelten natürlich die.
Ferner gehe ich davon aus, dass Ihr die regelmäßige Wahlperiode nutzt um Eure BR zu wählen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, sollte sich der Betriebsübergang noch vor Ende von 24 Monaten nach der letzten BR-Wahl vollziehen und bei Euch "die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist" Ihr nach § 13 Abs. 2 Nummer 1 BetrVG eh dazu verpflichtet seit Neuwahlen durchzuführen.
Mit einem "Übergangsmandat" nach § 21a Abs. 1 BetrVG für das KLEINERE Unternehmen hat dies nichts zu tun, da es hier offensichtlich NICHT um eine Spaltung oder Zusammenschluss einzelner Betriebsteile geht. Somit würde, wenn überhaupt, § 21a Abs. 2 BetrVG eher greifen und der Größere schluckt den kleinen, mit der Maßgabe unverzüglich einen Wahlvorstand für Neuwahlen zu berufen. Dies kann man u.U. zwar bis zu einem Jahr nach wirksamwerden des Betriebsüberganges ziehen, die "Unverzüglichkeit" ( Legaldefinition ist der § 121 Absatz 1 Satz 1 BGB ) könnten jedoch AN auch gerichtlich geltend machen, wo dann das Gericht den WV bestellt. Dies wäre jedoch jetzt ein anderes Thema, auf dessen Umsetzung sich die klagenden AN unbedingt auch mit einer Vorschlagsliste für den einzusetzenden WV vorbereiten sollten ;)
10.01.2015 um 13:09 Uhr
... und was ist mit § 21b BetrVG?
10.01.2015 um 13:35 Uhr
Um eine Schließung eines Betriebes geht hier nicht, zumindest erschließt sich dies mir aus den hier vorliegenden Informationen nicht, da hier offenbar ein Unternehmen / Betrieb in ein anderes übergehen soll ;)
10.01.2015 um 15:24 Uhr
@ höchtsenot
Bevor hier wilde Panik verbreitet wird, sollte doch zunächst einmal der Wirtschaftsausschuss mit der Angelegenheit befasst werden!!
Muss bei Euch aktuell eigentlich ein GBR gebildet werden??
Eines scheint mir aber sicher ... ohne anwaltliche Beratung werdet ihr nicht sehr weit kommen! Fasst einen entsprechenden Beschluss und lasst Euch bei dieser geplanten Umwandlung in einen Gemeinschaftsbetrieb mit Sachverstand begleiten. Ein Anwalt wird Euch auch beraten können, welche Fragen der AG bereits jetzt zu beantworten hat ...
Hier kannst Du jedenfalls nicht wirklich zielführende Antworten auf Deine Fragen erwarten, da viel zu viele Infos fehlen!
10.01.2015 um 16:56 Uhr
Den Vorschlag von der professionellen Unterstützung kann ich nur unterstützen! Alleine wenn man sich hier das wilde und wenig zielführende raten zum Sachverhalt anschaut,wird man erkennen dass man sehr genau hinschauen muss und einen Profi braucht und nicht wildes stochern im Nebel eines Forums
Verwandte Themen
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
neuer GBR: Ersatzmitglied zum Vorsitzenden gewählt...
ÄlterDurch Unternehmensfusion haben wir nun ein Unternehmen mit zwei Standorten mit jeweils eigenem BR (1x 9BR-Mitglieder, 1x 3 BR-Mitglieder). Nun soll ein GBR gegründet werden und hierzu fand die kons
Genehmigung für AG ohne (GBR-)Beschluss möglich?
ÄlterHallo, die Geschäftsführung bittet den GBR um eine (geringfügige, sozusagen die Form betreffende) Änderung im Zusammenhang mit einer Anlage zu einer GBV, die (mittlerweile) zeitkritisch ist/geworden
BR Gründung seitens des GBR - muss der GBR darauf warten bis sich 3 Leute gefunden haben die sich an den GBR wenden um in dieser BR losen Filale einen BR zu errichten?
ÄlterHallo Guten Morgen, wir sind ein Filialunternehmen im Einzelhandel mit 16 Filialen. Im Stammsitz und 3 weiteren Filalen existiert bereits ein BR, und auch ein GBR: Nun meine Frage ist denn ein GBR
Ersatzmitglied bei Verhinderung der GBR-Vorsitzenden wegen GBR Angelegenheit
ÄlterNoch eine Frage dieses Mal zur BR Arbeit und nicht zur Wahl. Wahlfragen haben wir eh so viele. Sorry dass ich auch eine gestellt habe. Hoffe das ist ok für Euch Kann man ein Ersatzmitglied in folge