BR Wahl Gemeinschaftsbetrieb
Hallo, liebe Forenfreunde,
wir müssen nach Wahlanfechtung noch einmal neu wählen.
Nun wählen wir wieder einen BR für 2 Betriebe, also Gemeinschaftsbetrieb.
Jetzt meine Frage, wenn es tatsächlich so kommt, dass aus dem kleinen Betrieb (30 MA- großer Betrieb 400 MA) keiner ausreichend Stimmen bekommt und nicht rein kommt, gibt es Möglichkeiten trotzdem an Hand der ausgezählten Stimmen jemanden in den BR aus dem kleinen Betrieb zu holen? So in der Art Minderheitenbestzung. Richtig fündig bin ich zu diesem Thema nicht geworden.
Danke für die Tipps
Community-Antworten (6)
09.01.2015 um 13:07 Uhr
Sach mal...habt ihr einen Sachverstand in der Hinterhand? Bei den Fragen bin ich im Zweifel, inwiefern jetzt die Sache richtig läuft. Zumal die Aussage "2 Betriebe - ein Gemeinschaftsbetrieb" wenigstens von der Terminiologie her, so nicht stimmen muss.
09.01.2015 um 13:12 Uhr
Meinst Du vielleicht Standorte???? Nein eine Minderheitenregelung gibt es nicht. Ist in einem Standort kein BRM vor Ort muss da dann eben auch ne Sprechstunde abgehalten werden.
09.01.2015 um 13:20 Uhr
Ihr seid doch wie es scheint wegen groben Schnitzern schon mal auf vor den Kopf gestoßen worden. Jetzt wollt hr wieder irgendetwas drehen, damit es für euch paßt. Habt ihr daraus nichts gelernt??
Zieht die Wahl Gesetzeskonform durch, und gut ist...
Mein Tipp: Probiert es mit 2 eigenen Listen
09.01.2015 um 14:22 Uhr
Denke auch - Listenwahl. Wobei bei den Mehrheitsverhältnissen die Kandidaten der einzelnen Listen gemischt werden und aus dem kleineren Betrieb ein Kandidat weit oben auf der Liste stehen sollte.
09.01.2015 um 21:10 Uhr
Es soll doch jeder Betrieb einen eigenen Wahlvorschlag einreichen. Dann ist auch im Fall der Verhinderung eines BRM im Regelfall auch die Vertretung durch ein Listenmitglied gewährleistet.
10.01.2015 um 13:10 Uhr
Befasst Euch mal mit § 4 Abs. 1 BetrVG, vielleicht könnt Ihr ja sogar einen eigenen BR wählen ;)
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