Erstellt am 21.07.2011 um 14:42 Uhr von edgar
Auf welcher Grundlage wird den Leistungsentgelt gezhalt? In der Regel auf Grund eines TV. Dann ist in diesem auch dieses gereglt bzw. es gilt der Tarifvorbehalt.
Denn Gehälter und damit auch Leistungsbestandteile dieser unterliegen i.d.R. dem Tarifvorbehalt.
Erstellt am 21.07.2011 um 14:51 Uhr von Gustl
Danke edgar.
Sorry, hab zu wenig Info reingeschrieben.
Wir haben keinen TV, streben einen Haustarif an.
Bis dahin wird/wurde die Leistung der MA über einen Beurteilungsbogen an den GF weitergegeben. Im Endeffekt entscheidet der GF, aber wir wollen, bis wir einen HAustarif haben, bei den Beurteilungsbogen mitgestalten.
Daher meine Frage.
Danke nochmals.
Gruß, Gustl.
Erstellt am 21.07.2011 um 15:01 Uhr von edgar
Ja, dann mal mit dem Thema Traifvorbehalt beschäftigen!!
BetrVG § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.
Darunter fallen auch Leistungsentgelte!
Erstellt am 21.07.2011 um 16:35 Uhr von paula
edgar
und trotzdem gibt es hier Möglichkeiten so etwas rechtssicher zu gestalten....
Erstellt am 21.07.2011 um 16:42 Uhr von edgar
paula
nicht einfach sagen BR könnte sondern wo bitte siehst Du beim § 77 hier die Handlungsmöglichkeiten des BR in einem tariflosen Unternemen? Bei Regelungen per TV könnte dieser Öffnungsklauseln für den BR haben.
Erstellt am 21.07.2011 um 21:55 Uhr von paula
es kommt immer darauf an um welche Art von Entgelt es hier geht... es gibt keinen TV.... also kommt es auf die Tarifüblichkeit an. Und auch ohne TV-Vorbehalt geht etwas.... schon mal
http://www.betriebsrat.com/urteile-br-arbeit-bag-gs-1-90
gelesen und verstanden?
Erstellt am 21.07.2011 um 22:01 Uhr von Kölner
@paula
Du bist aber gemein. ;-)
@edgar
Geht nicht? Doch geht! Und wie...
Erstellt am 22.07.2011 um 10:50 Uhr von paula
na die Klassiker sollte man schon mal kennen und verstanden haben ;)