W.A.F. LogoSeminare

Leistungs-Beurteilungsbogen

G
Gustl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR-Kollegen,

ihr könnt mir bestimmt helfen. Der AG möchte, dass wir ihm einen Beurteilungsbogen über Leistung der MA vorlegen, was mit Entgelt verbunden ist. Habt ihr da was zum Downloadenoder zum zuschicken? Der AG hat einen Beurteilungsbogen von unserer Muttergesellschaft, aber die ist ihm zu aufgebläht und kompliziert. Danke vorab für eure Hilfe.

1.53808

Community-Antworten (8)

E
edgar

21.07.2011 um 16:42 Uhr

Auf welcher Grundlage wird den Leistungsentgelt gezhalt? In der Regel auf Grund eines TV. Dann ist in diesem auch dieses gereglt bzw. es gilt der Tarifvorbehalt.

Denn Gehälter und damit auch Leistungsbestandteile dieser unterliegen i.d.R. dem Tarifvorbehalt.

G
Gustl

21.07.2011 um 16:51 Uhr

Danke edgar.

Sorry, hab zu wenig Info reingeschrieben. Wir haben keinen TV, streben einen Haustarif an. Bis dahin wird/wurde die Leistung der MA über einen Beurteilungsbogen an den GF weitergegeben. Im Endeffekt entscheidet der GF, aber wir wollen, bis wir einen HAustarif haben, bei den Beurteilungsbogen mitgestalten. Daher meine Frage.

Danke nochmals. Gruß, Gustl.

E
edgar

21.07.2011 um 17:01 Uhr

Ja, dann mal mit dem Thema Traifvorbehalt beschäftigen!!

BetrVG § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen (3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

Darunter fallen auch Leistungsentgelte!

P
paula

21.07.2011 um 18:35 Uhr

edgar

und trotzdem gibt es hier Möglichkeiten so etwas rechtssicher zu gestalten....

E
edgar

21.07.2011 um 18:42 Uhr

paula

nicht einfach sagen BR könnte sondern wo bitte siehst Du beim § 77 hier die Handlungsmöglichkeiten des BR in einem tariflosen Unternemen? Bei Regelungen per TV könnte dieser Öffnungsklauseln für den BR haben.

P
paula

21.07.2011 um 23:55 Uhr

es kommt immer darauf an um welche Art von Entgelt es hier geht... es gibt keinen TV.... also kommt es auf die Tarifüblichkeit an. Und auch ohne TV-Vorbehalt geht etwas.... schon mal

http://www.betriebsrat.com/urteile-br-arbeit-bag-gs-1-90

gelesen und verstanden?

K
Kölner

22.07.2011 um 00:01 Uhr

@paula Du bist aber gemein. ;-)

@edgar Geht nicht? Doch geht! Und wie...

P
paula

22.07.2011 um 12:50 Uhr

na die Klassiker sollte man schon mal kennen und verstanden haben ;)

Ihre Antwort