Erstellt am 08.01.2015 um 16:23 Uhr von paula
was soll das bewirken, wenn ihr es sehen würdet? Mich würde ja mal der Inhalt dieser ominösen Klausel interessieren....
Erstellt am 08.01.2015 um 16:29 Uhr von februar
Hallo Paula,
das aufzudröseln würde hier zu weit fürhen. Aber wir haben hier intern ein Datenschutzproblem. Das Thema wurd von uns bereits mit einem Spzialisten dafür erörtert und der hat uns darauf aufmerksam gemacht, das sie Aufnahme dieser Klause im AV strafrechtliche Konsequenzen hat.
Wir haben einen ausländischen Großkonzern im Nacken, die uns einen der ihren als GF hingesetzt haben (wir sind aber eine rechtlich eigenständige Firma) . Scheren sich aber nen sch** um deutsches Arbeitsrecht, Datenschutz etc. Und wir sind es hier alle leid, inklusive der Prokuristen, ihm dauern den Allerwertesten zu retten nur weil er so völlig beratungsresistent ist.
Gruß Februar 15
Erstellt am 08.01.2015 um 16:54 Uhr von Pjöööng
Mir mangelt es an der Phantasie, mir eine Klausel vorzustellen, deren Aufnahme in einen Arbeitsvertrag bereits strafrechtliche Konsequenzen hätte. Ich denke die Klausel kann allenfalls nichtig sein.
Erstellt am 08.01.2015 um 17:24 Uhr von Kölner
Pjöööng. Biste wieder da? Schön!
Februar. Entweder ne Antwort azf Paulas Frage oder du hättest dir die Frage hier schenken können.
Erstellt am 08.01.2015 um 17:25 Uhr von februar
Dann hier mal die Kurzform:
Es handelt sich hierbei um eine Klausel mit der der Arbeitnehmer zustimmt, dass seine persönliche Daten an die Konzernmutter (Ausland) weitergegen werden um dort in einem Toll verarbeitet zu werden, auf das alle Konzerntöchter Zugriff haben.
Es gab mal die Möglichkeit dies mit jedem Mitarbeiter einzeln zu vereinbaren. Das wurde aber gesetztlich gekippt, da die "Freiwilligkeit" in Frage gestellt ist. Und laut Aussage eines Datenschutzexperten bei Gericht ist die Aufnahme dieser Klausel jetzt als Tatbestand der Nötigung anzusehen und kein Kavaliersdelikt. (Was dem GF wiederholt in den letzten 10 Monaten erklärt wurde)
Wir sind hierzu schon seit Jahren in der Diskussion mit der Konzernmutter, die, trotz Einschaltung diversers Rechtsanwälte hier in Deutschland, nicht einsehen will, das das Ganze Datenschutzrechtlich nicht so einfach ist. Neuer GF will das jetzt partout übers Knie brechen, weil Konzernmutti das so von ihm verlangt. (2 GFs sind daran bereits gescheitert weil sie wohl keine Lösung finden)
Und wir haben da die Faxen so langsam Dicke.... Und würden ihm, wenn er es jetzt wieder versucht, gerne mal eine ordentlich vor den Latz knallen (mal salopp ausgedrückt)
dampfende Grüße von Februar15, der bei dem Thema der Dampf zu den Ohren rauskommt - wegen der absoluten Beratungsresistenz der Gegenseite.
Erstellt am 08.01.2015 um 17:28 Uhr von Kölner
Aber ein BR dürfte hier doch gar nicht aktiv werden können....?!
Erstellt am 08.01.2015 um 17:35 Uhr von februar
Angefanhen hat das ganze vor ein paar Jahren als es darum ging eine BV im Bereich IT und Datenverarbeitung abzuschließen. An der wir darum immer noch sitzen, weil eben dabei raus kam, was die mit den Daten machen wollen.
Seitedem versuche wir hier eine Lösung zu finden. Wir haben aber als Ansprechpartner hier nur den eingesetzten GF, der als Marionette des Konzern fungiert und somit keine wirklicher Verhandlungspartner ist. Und der Konzern sich aber auch nicht so wirklich bewegt außer stur darauf zu beharren, dass er das so will (ist wie mit kleinen Kindern hier.....) Da in diesem Land aber eine extremes Hierachiedenken herrscht, wiedspricht da auch keiner....
Und jetzt treibt es eben solche Stilblüten..... (und das ist nun mal ein Thema, wo die meisten Arbeitnehmer sich überhaupt nicht auskennen. Und sind der Meinung sie entsprechend davor zu schützen, was wir mittels BV ja erreichen wollen. Aber was tun wenn der GF jetzt evt. doch diesen Satz aufnimmt. Die Info hab ich auch nur inoffiziell von einem der Prokuristen, der sich weigert einen solchen AV zu unterschreiben. GF hat aber auch alleinige Befugnis dies zu tun.
Gruß
Februar 15
Erstellt am 08.01.2015 um 17:36 Uhr von paula
also macht sich der MA nicht strafbar sondern vielleicht (den Vorwurf der Nötigung sehe ich als sehr gewagt an) der AG
Wo ist nun bitte das Problem? Lustig ist auch noch dein letzter Satz im ersten Post:
"Nur wie können wir das "beweisen" wenn wir den Arbeitsvertrag des neune MA nicht sehen dürfen...."
Ich glaube du verwechselt hier Deine Aufgabe. Du bist BR und nicht die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft!
Wenn sich ein MA genötigt fühlt soll er halt Anzeige erstatten. Dabei sollte er sich aber auch gut überlegen was er da tut....
Erstellt am 08.01.2015 um 17:37 Uhr von paula
ist der BR nun auch noch für leitende Angestellte zuständig????
Erstellt am 08.01.2015 um 17:48 Uhr von februar
Hallo Paula,
richtig, sorry war von mir im Eifer des Gefechtes nicht ganz deutlich. Der GF macht sich hier strafbar. Das mit der Nötigung wurde uns so von einem Experten für Datenschutz von einem Gericht erklärt. (stammt also nicht von uns)
Es geht hier um den Datenschutz der Mitarbeiterdaten und das sehen wir sehr wohl als unserer Aufgabe an, wenn wir hier nun mal wissen, das das auf diese Art versucht wird.
Es geht um den neuen AV für einen ganz normalen MA. Die Info, dass die Klausel da wieder rein soll, habe ich von einem Kollegen mit Prokura, der normalerweise AV's mit dem GF unterschreibt. (Weil den das genaus triggert wie uns).
Um es vielleicht noch mal zu verdeutlichen, BR und die leitende Angestellte aus der Geschäftsführungseben würden gerne eine BV abschließen, die dieses Datentransfergedöns endlich mal sauber regelt. Aber wir haben eben nur diesen GF als Ansprechpartner des Konzerns. Und der hört einfach nicht zu, was wir alle ihm versuchen zu erklären und beharrt jetzt zum wiederholten male darauf diese Klausel aufzunehmen.
Der mehrfache Hinweis seitens unseres Management an ihn, dass er als GF einer GmbH sich hier strafbar macht interresiert ihn einfach nicht....
Gruß
Februar15
Erstellt am 08.01.2015 um 18:16 Uhr von gironimo
Nun - die Daten werden doch wohl hier in Eurem Betrieb ins System eingegeben.
Also macht von Eurer Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) gebrauch und regelt die Erfassung und Nutzung personenbezogener Daten mittels IT.
>Und der hört einfach nicht zu<
Dann ruft Ihr die Einigungsstelle an
Erstellt am 08.01.2015 um 18:23 Uhr von Dezibel
Wenn ich das richtig verstehe, geht es doch um neue Arbeitsverträge. Die alte Belegschaft hat diese Klausel nicht drin. Wie will er denn dann an die Daten der Belegschaft rankommen?
Und was er mit neuen Mitarbeitern vereinbart, ist doch erst einmal Individualrecht. Der neue Mitarbeiter hat alle Möglichkeiten, den AV prüfen zu lassen.
Sollte der GF sich strafbar machen (ich bezweifel das aber), dann wird er auch eines Tages dafür grade stehen müssen. Aber das ist nicht euer Bier.
Erstellt am 08.01.2015 um 22:54 Uhr von seesee
$ 94 Abs. 2 BetrVG: Mitbestimmung bis zur Einigungsstelle bei Arbeitsverträgen, die allgemein im Betrieb verwendet werden.
Erstellt am 08.01.2015 um 23:35 Uhr von ganther
Jetzt wird es wieder wild
Erstellt am 09.01.2015 um 07:24 Uhr von Hoppel
Die Kontrolle von Arbeitsverträgen durch den Betriebsrat >>
http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_124.pdf
@ februar
Warum wird kein Anwalt mit der Angelegenheit beauftragt? Der wird Euch schon erzählen, welche Möglichkeiten bestehen und in welcher Reihenfolge welche Schritte einzuleiten sind.
Erstellt am 09.01.2015 um 10:14 Uhr von Pjöööng
Zitat (februar):
"Es handelt sich hierbei um eine Klausel mit der der Arbeitnehmer zustimmt, dass seine persönliche Daten an die Konzernmutter (Ausland) weitergegen werden um dort in einem Toll verarbeitet zu werden, auf das alle Konzerntöchter Zugriff haben."
Da kann ich mir noch viel weniger eine Formulierung vorstellen, welche strafrechtlich bewehrt sein könnte. Meines Erachtens hat Euch Euer "Experte für Datenschutz von einem Gericht" ganz schön veralbert.
Wenn Ihr Euch argumentativ auf dieser Ebene bewegt, dann wundert es mich nicht, wenn die Verhandlungen etwas zäh verlaufen.
Kümmert Euch um die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Datenschutz und vergesst die Arbeitsverträge.
Erstellt am 09.01.2015 um 12:49 Uhr von Snooker
@febuar
Ist schon ein bißchen Komisch hier ne Frage stellen zu wollen, ohne vorab zu wissen ob sie so überhaupt zu trifft da der BR den genauen Inhalt aus dem AV nicht kennt.
Beim durchlesen des Ganzem hier würde ich auch sagen da hat der BR nix zu schaffen.
Vielleicht aber bringt euch folgende Seite mit den ganzen Verlinkungen aber weiter.
https:www.thomashelbing.com/de/datenschutz-konzern-internationale-datentransfers-standardvertragsklauseln-safe-harbor-binding-corporate-rules-teil-1
Wenn man aber hier mit sicherheit nicht sagen kann, ob ihr dafür Zuständig seit oder nicht solltet ihr auch die andere Seite des "wir tun mal was" im Blickfeld haben. Habt ihr keine Zuständigkeit, könnt ihr wenigstens sagen ihr habt es versucht.
Ihr wollt den genauen Wortlaut aus dem AV. Manche Firmen handhaben es so das der AV in der Personalakte landet. Dann sucht euch einen dieser MA mit dieser neuen Klausel und er soll euch das Einsichtsrecht in seiner Personalakte geben. Das Einsichtsrecht habt ihr. Oder sucht euch einen MA dem der Vertrag so angeboten wurde. Wenn dieser MA ihn nicht unterschreiben will, kann er zum AG sagen das er ihn erst einmal mitnehmen will, um vom Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. So könnte man zumindest an eine Kopie gelangen wo alle persönlichen Daten des AN gechwärtzt sind (man muss auch mal unlautere Mittel im leben zu hilfe nehmen).
Seht dann auch noch weiter @Hoppels uns seesees Antwort.
Zu guter letzt würde ich den AG permanent auffordern sich mit dem BR über eine BV diesbezüglich zu unterhalten und zu einigen, jeweils mit Datum versehen. Geht er darauf nämlich Nachweislich nicht ein, könnt ihr die Einigungstelle , wie von gironimo beschrieben, anrufen.
Aber wie gesagt, alles kann aber nix muss...
Erstellt am 09.01.2015 um 14:14 Uhr von Pjöööng
Zitat (snooker)
"Dann sucht euch einen dieser MA mit dieser neuen Klausel und er soll euch das Einsichtsrecht in seiner Personalakte geben. Das Einsichtsrecht habt ihr."
Anderer Auffassung: LAG Schleswig-Holstein v. 17.4.2014 - 5 Sa 385/13
Erstellt am 09.01.2015 um 14:32 Uhr von paula
und ganz so einfach ist es auch nicht mit dem MBR beim Formulararbeitsvertrag (siehe z.B. LAG Nürnberg, 21.12.2010, Az.: 6 TaBvGa 12/10)
Erstellt am 09.01.2015 um 14:51 Uhr von Snooker
Stimmt pjöööng gebe Dir recht,
aber:
Kann der Betriebsrat Einsicht in die Personalakte von Arbeitnehmer/innen nehmen?
Die Einsichtnahme in die Personalakte ist ein Individualrecht für Beschäftigte aus dem BetrVG. Der § 83 BetrVG regelt, dass jede/r Arbeitnehmer/in das Recht hat, in die über ihn/sie geführte Personalakte Einsicht zu nehmen (ein ähnliches Recht steht auch in § 34 Bundesdatenschutzgesetz). Dazu kann der/die Beschäftigte ein Mitglied des BR hinzuziehen.
Ein eigenständiges Recht des BR auf Einblick in Personalakten besteht nicht. Der BR hat allerdings im Rahmen seiner Aufgaben Anspruch auf erforderliche Informationen und damit, wenn erforderlich, auch auf Personendaten.
Als Personalakte ist jede Sammlung von Unterlagen und Daten zu einer Person zu verstehen, unabhängig in welcher Form, wo und von wem sie gesammelt und verwahrt werden. Es gehören sowohl Sonder- und Nebenakten als auch Daten in elektronischen Datenbanken dazu.
Die Personalakte darf nur Informationen enthalten, an denen ein sachliches Interesse des Arbeitgebers besteht. Das bedeutet Informationen, die mit dem Arbeitsverhältnis in Beziehung stehen und dafür von Interesse sind.
Erstellt am 09.01.2015 um 14:55 Uhr von Snooker
@paula
Ohne das Urteil jetzt gelesen zu haben, weil mir hier in den Bergen das Internet zu schnell abschmiert;
gebe ich Dir in so weit Recht,
aber
Mitarbeiterführung: Nur begrenzte Mitbestimmung bei Formulararbeitsverträgen
Ihr Betriebsrat hat ein begrenztes Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Einführung von Formulararbeitsverträgen geht. Voraussetzung für die Mitbestimmung ist, dass in diesen Verträgen persönliche Angaben gefordert werden. Aber nur solche persönlichen Angaben sind gemeint, die über die Feststellung der reinen Personalien wie
Name,
Vorname,
Geburtstag und -ort,
Anschrift
hinausgehen. Damit soll eine Umgehung der Mitbestimmungsrechte bei Personalfragebogen verhindert werden. Andernfalls wäre es Ihnen möglich, dieselben Angaben ohne Beteiligung Ihres Betriebsrats zu erlangen, indem Sie sie statt im Personalfragebogen in den Arbeitsvertrag aufnehmen.
Beispiel: In einer Anlage zum Formulararbeitsvertrag haben Sie unter anderem eine Reihe von Fragen aufgelistet. Einige dieser Fragen befassen sich mit dem Thema Ehe und beabsichtigte Familienplanung.
Folge: In diesem Fall hat Ihr Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht, da eine Umgehung seiner Rechte aus § 94 Betriebsverfasssungsgesetz (BetrVG) droht. Es handelt sich bei der Anlage um einen versteckten Personalfragebogen, der unzulässige Fragestellungen beinhaltet.
Erstellt am 09.01.2015 um 14:57 Uhr von Kölner
Mal wieder wie wild am abkupfern, snooker?
Deine Ausführungen, die nicht von dir sein können, stammen aus
http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betriebsratundbetriebsratsarbeit/14rechteundpflichtendesbetriebsrates/149kannderbetriebsrateinsichtindiepersonalaktevonarbeitnehmerinnennehmen.html
Du solltest ab und an die fremden Federn benennen, mit denen du dich schmückst.
Erstellt am 09.01.2015 um 15:27 Uhr von Snooker
@Kölner was kann dich das interessieren was und ob und woher ich abkupfer. Und wenn Du aufforderst werde ich schon mal gar nix machen. google selbe und befasse dich mit dem §94 BetrVG INHALTLICH.
Soviel von mir dazu.
Erstellt am 09.01.2015 um 16:40 Uhr von paula
na Snooker das schmücken mit fremden Federn ist kein Kavaliersdelikt! Gerade BRM sollten auf das Einhalten von Regeln acht geben. oder bist du auch so einer, der das nur beim AG rügt?
Aus dem Urteil:
"Für Formularverträge gilt dies nach § 94 Abs. 2 BetrVG entsprechend, allerdings schon nach dem Gesetzeswortlaut nicht um Arbeitsvertragsformulare als solches, sondern um „persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen“. Auf diese „persönlichen Angaben“ beschränkt sich die Mitbestimmung des Betriebsrats. Schon der Gesetzeswortlaut zeigt: Sieht der Arbeitgeber in den Formularen solche persönlichen Angaben vor, bedürfen nur diese der Mitbestimmung, nicht aber die übrigen Angaben und das Formular als solches."
Du hast also kein MBR bezgl. des Formularvertrages, sondern nur bezüglich der Angeaben DIESER Daten im Vertrag.
Vielleicht vorliegend interessant (wir kennen die Unternehmensstruktur nicht) noch ein Zitat aus dem Urteil des LAG:
"Zu Recht rügt der Beteiligte zu 2.), dass eine Zuständigkeit des antragstellenden örtlichen Betriebsrats zur Ausübung des Mitbestimmungsrechts nicht besteht..... Im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Betriebe und die unternehmenseinheitlich durchgeführte Personalpolitik erscheinen unterschiedliche Regelungen über persönliche Angaben in Formularverträgen einzelner Betriebsratsbezirke sachlich nicht vertretbar "
Also kein MBR des örtlichen BR wenn ein GBR besteht und der AG diese Verträge betriebsübergreifend verwenden will.
Daher ist schon interessant sich mit den Sachen inhaltlich mal auseinanderzusetzen. Nur gegooglete Internetzitate sind ggf. etwas wenig
Erstellt am 09.01.2015 um 17:18 Uhr von Kölner
Ist schon krass, was sich plagiatsverherrlicher erdreisten zu lesen, zu schreiben oder zu faseln, ohne zu wissen, worum es geht.
Snooker, die hohe Kunst wäre jetzt noch, das Gelesene mit deiner nicht vorhandenen ABSTRAKTIONSFÄHIGKEIT zu füllen. Aber das ist ein frommer Wunsch.
Erstellt am 09.01.2015 um 18:49 Uhr von Nubbel
wenn man nen arbeitsvertrag sehen möchte, fragt man einen kollegen seines vertrauens, den hat jeder zu hause liegen. da braucht man keine vollmacht die einem eh nichts nutzt und mit geschwärzten daten, weiß auch keiner von wem man den arbeitsvertrag erhalten hat . leben kann so einfach sein
Erstellt am 09.01.2015 um 22:43 Uhr von Snooker
@paula
steht in meinem abgekuperten text nicht.
Aber nur solche persönlichen Angaben sind gemeint, die über die Feststellung der reinen Personalien wie...........
also ist auch von meiner Seite nicht anderes gemeint mit der mitbestimmung bei Formulararbeitsverträgen,
wie:
Name,
Vorname,
Geburtstag und -ort,
Anschrift
aber man achte auf das Wort
"wie"
bei den reinen Personalien
@Kölner
Da bin ich lieber ein Plagiatsverherrlicher als wie jemand der den lieben Gott spielt dem alle nach dem Schnabel reden sollen. Schaue Dir an was aus Skulpturen wie die von Zeus geworden ist.
@Nubbel
Das von mir benannte sollte auch nur als Denkanstoss und nicht abschliessend gemeint sein.
Erstellt am 10.01.2015 um 01:08 Uhr von paula
trotzdem war der 1. Post dazu nicht ganz korrekt, aber es ist sinnlos mit dir solche Diskussionen zu führen.... leider
und außerdem bleibe ich dabei: Plagiate sind eine miese Masche und eines BRM nicht würdig... aber auch diese Diskussion ist es nicht wert mit dir geführt zu werden
Erstellt am 10.01.2015 um 21:29 Uhr von Snooker
Dann einfach lassen und gut iss.
Erstellt am 10.01.2015 um 22:51 Uhr von Hartmut
Das klingt aber alles etwas irritierend, februar. Zunächst einmal, was meinst du mit 'Datenschutz'? Meinst du das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)? Oder was sonst? Und wo wird verwiesen auf den Tatbestand der Nötigung (das ist ein Verbrechen!) im Zusammenhang mit einer unzulässigen Klausel (das ist eine Ordnungswidrigkeit)? Und wieso wollt ihr als Betriebsrat (das ist Kollektivrecht) in den Arbeitsvertrag schauen (das ist Individualrecht)? Klar gibt es für alles Ausnahmen, aber ich denke mal, Snookers Rat aus Antwort 29 ist der beste, den ihr kriegen könnt.
Erstellt am 10.01.2015 um 23:01 Uhr von Snooker
Erstellt am 12.01.2015 um 09:01 Uhr von Hartmut
Ich weiß, aber er passt so schön. :)
Erstellt am 12.01.2015 um 09:29 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hartmut):
"Und wo wird verwiesen auf den Tatbestand der Nötigung (das ist ein Verbrechen!) ..."
Jetzt werden hier aber die ganz dicken Bretter gebohrt! Nötigung ist ein Verbrechen? Definitv nicht!