Hallo zusammen,

wir haben mal einen "ungewöhnilche" Frage. Wie kann man feststellen, ob ein Arbeitsvertrag eine nichtige Klausel, bzw. sogar eine regelrecht strafrechtliche belastete Klausel enthält?

Die Aufnahme dieser Klause hätte laut Datenschutz strafrechtliche Konsequenzen, da sie den Tatbestan der Nötigung darstellen würde....
Wurde dem GF bereits mehrfach gesagt, auch von leitenden Angestellten. Er will aber auf dieser Klausel beharren.

Nur wie können wir das "beweisen" wenn wir den Arbeitsvertrag des neune MA nicht sehen dürfen....

Irgendwelche Ideen......

Danke.

Gruß
Februar15