Erstellt am 08.01.2015 um 14:49 Uhr von moreno
Du hast von deinem Beschwerderecht Gebrauch gemacht und der Betriebsrat hält sie für unberechtigt und wird diese nicht weiter behandeln. Der Weg zum Rechtsanwalt, der deine Ansprüche überprüft steht Dir natürlich offen.
Erstellt am 08.01.2015 um 14:51 Uhr von Kölner
Tarifvertrag? Betriebsvereinbarung? Arbeitsvertrag?
Ist irgendwas darüber in diesen Verträgen beschrieben?
Erstellt am 08.01.2015 um 15:13 Uhr von Widder
Dein AG hat sich an den mit dir abeschlossenen Vertrag gehalten.
Du hättest ihn so nicht unterschreiben müssen, hast es aber getan, und willst es jetzt anders..
Der BR hat deine Beschwerde als nicht berechtigt abgewiesen. Für ihn ist dies erstmal erledigt.
Du kannst folgendes unternehmen:
Es so hinnehmen wie es ist,
oder
Klage beim ArbG einreichen,
Dir einen neuen Job suchen,
Bei den nächsten Wahl (2018) zum BR wählen lassen, (nötige Stimmenanzahl vorausgesetzt), und dann alles so ändern, (Beschlüsse des Gremiums vorausgesetzt), wie es für dich am besten ist.
Erstellt am 08.01.2015 um 15:17 Uhr von Lotte
Hallo Osborne,
der BR kann in diesem Fall kaum mehr machen als mit AG reden. Das hat er gemacht. Dem BR sind immer dann die Hände gebunden, wenn Du selbst das Recht/die Möglichkeit zur Klage hast.
Wird denn die Freizeit rechtzeitig gewährt? Ansonsten hättest Du ja gute Aussichten bei einer Klage.
LG Lotte
Erstellt am 08.01.2015 um 15:34 Uhr von gironimo
Der BR könnte Dir natürlich in sofern zur Seite stehen, dass er Mehrarbeit für Dich nur zustimmt, wenn die Frage des Ausgleichs geklärt ist.
Er sollte ja eigentlich bei Mehrarbeitsanträgen des AG immer auch die Frage des Ausgleichs mit im Blick haben.
Erstellt am 08.01.2015 um 15:47 Uhr von Kölner
Und Freizeitausgleich sollte immer Vorrang haben.
Erstellt am 08.01.2015 um 15:57 Uhr von Snooker
Und so wie Kölner sagt würde ich als BR auch versuchen eine Regelung mit dem AG zu treffen.
Erstellt am 08.01.2015 um 16:27 Uhr von paula
die Frage nach dem TV ist aber noch nicht beantwortet. Bei uns z.B. ist durch TV (leider) festgelegt dass der AG frei festlegen kann, wie der Ausgleich der Mehrarbeit zu erfolgen hat. Dann ist der Käse leider schon gerollt
Erstellt am 08.01.2015 um 16:58 Uhr von Pjöööng
Zitat (Osborne):
"Hallo habe einen Arbeitsvertrag in dem staht das Überstundenauf Freizeit oder wenn die nicht gewährt wird im folgenden Monat auf Bezahlung abgegolten wird.
Da ich Bezahlung bevzorzuge die aber durch den AG nicht gewährt wird habe ich mich an den BR gewendet."
Du hast vertraglich vereinbart, das Freizeitausgleich zu gewähren ist und beschwerst Dich dass Freizeitausgleich gewährt wird?
Erstellt am 12.01.2015 um 10:07 Uhr von Lotte
Hallo Pjöööng,
die Gretchenfrage ist ja, ob der FA rechtzeitig gewährt wird. Hatte ich oben schon gefragt, aber leider antwortet der Frager ja nicht. (Ist wohl nur Frager, kein Antworter ;) )
LG Lotte