Betriebsübergang in einen Landesbetrieb -wie lange ist der BR zuständig
Unser Betrieb als gGmbh wird ab dem 01.01.2008 zu einem Landesbetieb mit andern öffentlichen Landesbehörden verschmolzen. Aus unserem Betriebsrrat wird dann ein Personalrat. Frage: Wie lange sind wir (5 BR-MItglieder) noch für unsere Mitarbeiter zuständig? bis eine Neuwahl stattfindet, oder endet unsere Zuständigkeit ab dem Tag des Betriebsübergangs und sind dann nur nochj die bereits bstehenden Personalräte der anderen Behördenteile zuständig. Der Personarat hat uns gesagt, sie wären zuständig, wir dürften aber gerne als Gast an den Personalratsitzungen teilnehmen! Nach unserer Meinung sind wire aber Voll stimmberechtigt, bis der nmeue Betrieb gewählt hat?
Community-Antworten (1)
24.09.2007 um 15:21 Uhr
Ranger! Ich würde sagen, Ihr seit noch bis zum Ende Eurer Amtszeit für eure MA zuständig. Ihr müßt nur einen Gesamtpersonalrat gründen. Aber um ganz sicher zu gehen, erkundigt Euch bei der Gewerkschaft.
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