§99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen / Frage von derAlex
Erstellt am 09.03.2020 um 10:39 Uhr von DerAlex Hallo Zusammen, wir haben als aktuelles Thema einen Größen Umbau unserer Maschinen. In Absprache haben sich der Mitarbeiter Instandhaltung und die Geschäftsleitung darauf geeinigt, das der Mitarbeiter für eine Zeit von 2 Wochen seine tägliche Arbeitszeit verlängert. Da er die Verantwortung in diesem Projekt hat, möchte er auch derjenige sein der Früh als erster Vorort ist und späten Nachmittag der letzte. Ist dies jetzt Mitbestimmungspflichtig im Sinne von §99?
Community-Antworten (6)
09.03.2020 um 12:15 Uhr
derAlex in der alten Frage kann man nicht mehr antworten, weil der damalige Fragesteller die Zahl der Antworten auf 7 begrenzt hat. Abgesehen, von dem, was du schon an Antworten gelesen hast hier der BAG Beschluss: Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung. BAG, Beschluss vom 9. 12. 2008 – 1 ABR 74/07 https://lexetius.com/2008,3958
09.03.2020 um 12:27 Uhr
Allerdings sind 4 Wochen noch < 1 Monat und ob "anderer Standort" = Versetzung, müsste man sich näher anschauen.
09.03.2020 um 13:14 Uhr
Lage der Arbeitszeit ist § 87 Abs.1 Nr. 2+3 BetrVG.
Versetzung ist auch weniger als 1 Monat, wenn sich die Umstände wesentlich ändern, unter der die Arbeit zu leisten ist. Dann wäre auch 99 dran.
09.03.2020 um 13:15 Uhr
2 Wochen jeden Tag 2 Std sind maximal 12 Std. Das fällt noch unter Überstunden und daher unter MB nach § 87 (1) Nr. 3
09.03.2020 um 13:28 Uhr
celestro, Wo steht etwas von anderem Standort?
Kjarrigan, das sehe ich bislang genauso.
09.03.2020 um 14:16 Uhr
mein Post sollte hier rein:
keine Ahnung, wieso er hier gelandet ist.
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