Pflichtverletzung eines Betriebsratmitgliedes
Hallo Zusammen,
ein Mitglied unseres Betriebsrates hat telefonsich einen Arbeitskollegen verbal bedroht und eingeschüchtert. Der Bedrohte hat sich mit eine Beschwerde über das Mitglied gemeinsam mit seinen Vorgesetzten an den Betriebsratsvorgesetzten gewandt.
Meine Frage lautet jetzt: Kann man dieses Mitglied über ein Ausschussverfahren aus dem Betriebsrat bekommen und kann die Geschäftführung ihn über eine auserordentlichen Kündigung kündigen.
Bedanke mich für die baldigen Antworten
Community-Antworten (4)
08.01.2015 um 01:17 Uhr
was ist "verbal bedroht und eingeschüchtert"
das kann nämlich sehr viel und sehr wenig sein. Hat er mit einer Straftat gedroht? Oder war er rassistisch beleidigend?
Ohne mehr Information werden wir dir kaum helfen können. Seltsam nur, dass sich der BR offensichtlich schon Gedanken um die Entfernung aus dem Amt macht....
08.01.2015 um 07:29 Uhr
Ja, das geht. BR-Mitglieder müssen immer damit leben, dass jemand sie aus dem Amt kippen will, warum auch immer. Antragsberechtigt sind eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft, der Arbeitgeber oder ein Viertel der Angestellten, wenn ich das recht erinnere. Je nach Sachlage könnte der Antrag erfolgreich sein oder auch nicht.
Anders sehe ich das mit der außerordentlichen Kündigung des BR-Mitglieds. Dass diese aufgrund einer Beschwerde erfolgreich sein könnte, nehme ich nicht an.
08.01.2015 um 09:12 Uhr
@Hartmut Für Dich, ein Auszug aus dem § 23 Abs. 1 BetrVG: 'Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.'
...aber in diesem Fall ist das doch (noch) vergebliche Mühe(n).
08.01.2015 um 09:57 Uhr
Was sagt eigentlich der Kollege dazu? Ich vermute mal, er hat das Gespräch ganz anders eingeschätzt. Und wer weiß, nur weil jetzt ein AN mit seinem Chef kommt .....
Ich würde da nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall handelt. Es menschelt auch im BR.
Verwandte Themen
Grobe Pflichtverletzung wegen Krankheit - ist es eine grobe Pflichtverletzung noch keinen WV zu bestimmenn, weil wir den Grund der Rücktritte von BRM nicht kennen?
Älterhallo, ich habe hier mal eine prisante frage.aber ersteinmal der sachverhalt: wir waren fünf brm.zwei davon sind seit längerer zeit krank.in dieser zeit haben haben drei br.ihr amt niedergelegt(in u
Grobe Pflichtverletzung durch BR-Mitglied
ÄlterHallo Freunde des BetrVG! Liegt hier eine grobe Pflichtverletzung durch ein BR-Mitglied vor, die eine Ablösung durchs Arbeitsgericht zur Folge haben könnte? Der BR möchte eine Betriebsvereinbaru
Pflichtverletzung wegen Aushebelung der BV - Was tun?
ÄlterFrage zu Pflichtverletzung bzw wie soll ich mich Verhalten ? Bei Verdacht auf Pflichtverletzung BRM Sachverhalt: Wir haben eine BV welche Arbeitszeiten Regelt. In dieser BV ist auch das Thema Get
Nachrücken/Wahl eines Ersatzmitgliedes bei Stmmgleichheit durch Betriebsrat
Älterin unserem Betrieb (< 50 Beschäftigte) wurde kürzlich ein Betriebsrat gewählt (einfaches Wahltverfahren; 3 Mitglieder, 1 Ersatzmitglied) Durch Austritt eines Betriebsratmitgliedes aus dem Betrieb un
Ausscheiden eines Betriebsratmitgliedes bei Reduktion der Angestellten.
ÄlterBei unserem Betrieb ist erstmalig ein Betriebsrat gewählt worden. Damals hatte der Betrieb über 51 Wahlberechtigte. (Dazu unten mehr) Eines der Mitglieder ist jedoch ausgeschieden. So das jetzt nur n