Erstellt am 08.01.2015 um 00:17 Uhr von paula
was ist "verbal bedroht und eingeschüchtert"
das kann nämlich sehr viel und sehr wenig sein. Hat er mit einer Straftat gedroht? Oder war er rassistisch beleidigend?
Ohne mehr Information werden wir dir kaum helfen können. Seltsam nur, dass sich der BR offensichtlich schon Gedanken um die Entfernung aus dem Amt macht....
Erstellt am 08.01.2015 um 06:29 Uhr von Hartmut
Ja, das geht. BR-Mitglieder müssen immer damit leben, dass jemand sie aus dem Amt kippen will, warum auch immer. Antragsberechtigt sind eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft, der Arbeitgeber oder ein Viertel der Angestellten, wenn ich das recht erinnere. Je nach Sachlage könnte der Antrag erfolgreich sein oder auch nicht.
Anders sehe ich das mit der außerordentlichen Kündigung des BR-Mitglieds. Dass diese aufgrund einer Beschwerde erfolgreich sein könnte, nehme ich nicht an.
Erstellt am 08.01.2015 um 08:12 Uhr von Kölner
@Hartmut
Für Dich, ein Auszug aus dem § 23 Abs. 1 BetrVG:
'Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.'
...aber in diesem Fall ist das doch (noch) vergebliche Mühe(n).
Erstellt am 08.01.2015 um 08:57 Uhr von gironimo
Was sagt eigentlich der Kollege dazu? Ich vermute mal, er hat das Gespräch ganz anders eingeschätzt. Und wer weiß, nur weil jetzt ein AN mit seinem Chef kommt .....
Ich würde da nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall handelt. Es menschelt auch im BR.