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Grobe Pflichtverletzung - wenn ein BR Mitglied sich weigert ein Seminar zu besuchen?

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bitawie19
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ist es eine grobe Pflichtverletzung nach §23 BetrVG wenn ein BR Mitglied sich weigert ein Seminar zu besuchen?. Ich bin der Meinung ohne weiterbildung kann man so ein Amt nicht ausführen, und dadurch ist die Funktion des BRs gefährdet. Bin Ich mit der Meinung alleine? Was denkt Ihr. Bitte nur ernstgemeinte zuschriften.

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Community-Antworten (8)

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Werner

06.02.2008 um 15:56 Uhr

Da muß schon jeglicher Schulungsbedarf langfristig verweigert werden, bevor es einen Ausschluß nach 23 bewirken kann.

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Mona-Lisa

06.02.2008 um 16:09 Uhr

@Werner, kein Richter würde ein BR-Mitglied aus diesem Grund aus dem BR-Gremium kicken.

@bitawie19, gleichwohl ich auch deiner Meinung bin, dass - um ein BR-Amt korrekt auszuführen - dringend Schulungen/Seminare besucht werden müssen. Da frag ich mich schon, was die Beweggründe waren oder sind, um so eine Verweigerung an den Tag zu legen! Sicher, es kann private Gründe geben, die es einfach unmöglich machen, für eine bestimmte Zeit an Schulungen teilzunehmen, aber dass du gleich eine Gefährdung des ganzen Betriebsrat's siehst könnte ich nur verstehen, wenn es sich um ein sehr kleines Gremium handeln würde. Und mit "Waffengewalt" kann man nun mal keinen dazu zwingen........   Aber du könntest ihm mit dem "waschbären" drohen!  ;-))

B
betriebsratten

06.02.2008 um 17:26 Uhr

Es ist ein MUSS, wie soll er sonst als BR tätig werden oder verantwortungsvoll handeln??

Quelle mit Urteilen http://www.waf-seminar.de/content/service/formulare/zahlungspflicht.rtf

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Immie

06.02.2008 um 18:09 Uhr

So generell kannst du das nicht sagen... das Urteil bezieht sich auf die Grundlagen-Schulung

W
Werner

07.02.2008 um 09:16 Uhr

@ Mona-Lisa, auszug aus der Kommentierung Siegbert Becker zu §37 aus RN41: Betriebsratstätigkeit verlangt eine hohe Qualifikation. Es ist Amtspflicht eines Betriebsratsmitglieds, sich Kenntnisse über die Durchführung seiner Arbeit zu verschaffen. Eine beharrliche Verweigerung der Schulungsteilnahme kann dementsprechend auch eine Amtspflichtverletzung im Sinne des § 23 BetrVG sein. Eine solche Vorgehensweise gegen ein Betriebsratsmitglied wäre allerdings nur in Extremfällen denkbar. Ansonsten ist es wohl sinnvoller, durch ständige Bekanntmachung angebotener Bildungsmaßnahmen Interesse an der Schulungsteilnahme zu wecken. Ebenso §37 RN 137 letzter Satz im Fitting 23te Auflage: Lehnt ein BR-Mitgl. die Teilnahme an erforderlichen Schulungsmaßnahmen ab, kann dies ggf. eine grobe Verletzung der ihm obliegenden Pflichten darstellen (DKK-Wedde aao).

K
Kölner

07.02.2008 um 19:53 Uhr

@Mona-Lisa Ich wagte ja schon einmal die Idee anzubringen, ein unwilliges BRM gegen seinen Willen (mit Beschluss) zu einem Seminar zu schicken...

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Mona-Lisa

07.02.2008 um 21:47 Uhr

@Kölner, du meinst allen Ernstes, dass ein Beschluss die Seminarunwilligkeit eines BR-Mitglied's ausser Kraft setzen würde? Nehm ich dir nicht ab........... :-)

F
Frenny

08.02.2008 um 09:59 Uhr

Hallo bitawie19 zu deinem Beitrag; ist es eine Pflichtverletzung wenn ein Betriebsrat einem eigenen Mitglied Seminare nicht genehmigt obwohl er sich weiterbilden will?

In deinem Fall kann es doch auch sein, dass besagter Kollege sich anders weiterbildet. Vielleicht ist sein Skatbruder Arbeitsrichter seine Kinder studieren Arbeitsrecht. Vermutlich habt ihr anders gelagerte Probleme. Bedenkt dabei immer ihr seit alle kleine Arbeitnehmer. Frenny

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