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Minusstundenabbau - Müssen die Stunden noch erbracht werden, oder ist es so, daß am Monatsende die Stunden hinfällig sind?

O
Olaf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen , wir sind ein LBM Zentrallager und in den letzten Wochen haben viele unserer MA Minusstunden aufgebaut. Müssen die Stunden noch erbracht werden, oder ist es so , daß am Monatsende die Stunden hinfällig sind?

5.01003

Community-Antworten (3)

P
pirat

12.03.2008 um 21:25 Uhr

@ Olaf

....oder ist es so , daß am Monatsende die Stunden hinfällig sind? ähm,... das ist keine ernstgemeinte Frage, oder?

L
Lotte

12.03.2008 um 21:36 Uhr

Olaf, das kommt darauf an was im TV/AV steht und ob eventuell § 615 BGB zur Anwendung kommt.

P
pirat

12.03.2008 um 21:36 Uhr

es sei denn ........ Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 BGB). Der AN verliert nicht seinen Lohnanspruch wenn Annahmeverzug vorliegt, wenn der AG die ordnungsgemäß durch rectzeitiges Erscheinen am Arbeitsort vom AN angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt, also den Arbeitnehmer nicht beschäftigt, ihn also nach Hause schickt! Wie entstanden die Minusstunden?

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