Minusstundenabbau - Müssen die Stunden noch erbracht werden, oder ist es so, daß am Monatsende die Stunden hinfällig sind?
Hallo zusammen , wir sind ein LBM Zentrallager und in den letzten Wochen haben viele unserer MA Minusstunden aufgebaut. Müssen die Stunden noch erbracht werden, oder ist es so , daß am Monatsende die Stunden hinfällig sind?
Community-Antworten (3)
12.03.2008 um 21:25 Uhr
@ Olaf
....oder ist es so , daß am Monatsende die Stunden hinfällig sind? ähm,... das ist keine ernstgemeinte Frage, oder?
12.03.2008 um 21:36 Uhr
Olaf, das kommt darauf an was im TV/AV steht und ob eventuell § 615 BGB zur Anwendung kommt.
12.03.2008 um 21:36 Uhr
es sei denn ........ Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 BGB). Der AN verliert nicht seinen Lohnanspruch wenn Annahmeverzug vorliegt, wenn der AG die ordnungsgemäß durch rectzeitiges Erscheinen am Arbeitsort vom AN angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt, also den Arbeitnehmer nicht beschäftigt, ihn also nach Hause schickt! Wie entstanden die Minusstunden?
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