Begünstigung oder nicht?!?!
Mein Br-Kollege ist mit einer Anwältin verheiratet, die ebenfalls unsere Br-Anwältin ist. Meine frage: wird mein Br-Kollege in der Ausübung seines ehrenamtes rechtlich gesehen begünstigt oder nicht? (für den Fall, dass die Anwältin für den Br tätig ist und dafür auch ihr Honorar kriegt)
Community-Antworten (5)
06.01.2015 um 18:58 Uhr
Wer wann tätig wird, wird durch Mehrheitsbeschluss festgelegt. Das bestimmt ja nicht der Vorsitzende.
Ihr seit ja frei darin, auch jemand anderes zu beschließen.
06.01.2015 um 19:28 Uhr
Das würde ich mir als BR überhaupt NICHT geben. Mandat niederlegen oder Anwalt wechseln. Wenigstens ein Geschmäckle, wenn nicht sogar eine Vorteilsnahme. Als AG/GF würde ich das verhindern! Zu Recht!
06.01.2015 um 19:37 Uhr
Ein absolutes No-Go.
06.01.2015 um 22:31 Uhr
Ich hab damit kein Problem. Wer bekommt denn das Geld? Sicher nicht das BR Mitglied, sondern seine Frau, die aber auch dafür eine Dienstleistung anbietet. Solange die Anwältin keine schlechte Arbeit leistet, sehe ich keinen Grund für ein "No Go"
06.01.2015 um 22:42 Uhr
oh Bloddy
ggf. sogar standesrechtlich schwierig....
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