BRV bekommt für diese Funktion eine Zulage - geht das oder ist das Begünstigung?
Guten Tag liebe Kollegen, folgendes Problem mit der der Bitte um Hilfe: Unser BR Vors. bekommt eine Zulage vom AG, diese Zulage ist gebunden an seine Tätigkeit als Vors. des BR, hat nichts mit Höhergruppierung usw. zu tun. Geht das? Der Vorgang ist jetzt öffentlich geworden. Vorwurf: Der Vorsitzende bekommt extra Geld vom AG! Wie sollen wir damit umgehen? Danke und Tschüß Angelo
Community-Antworten (4)
29.06.2005 um 11:17 Uhr
Dümmer kanns nicht laufen. Der AG begünstigt den BR-Vorsitzenden in unzulässiger Weise. Er sollte sich eine gute Begründung ausdenken (Aufwandsentschädigung für dies und das). Jetzt, wo die Betriebsöffentlichkeit aber davon weiss, ist der Schaden nur schwer zu reparieren.
30.06.2005 um 09:45 Uhr
Wir hatten das selbe Problem, wir haben darauf hin unseren Vorsitzenden gebeten das Geld nicht mehr anzunehmen. Da er es trotzdem gemacht hat und es abgelehnt hat nur für seine Kollegen dazu sein, haben wir ihn abgesetzt.
30.06.2005 um 15:22 Uhr
Vorsicht, die "Zulage" sieht natürlich sehr anrüchig aus. Evtl ist Euer Vorsitzender schon lange im Amt und hat an Höhergruppierungen oder beruflicher Weiterentwicklung wie Sie ihm sonst zugestanden hätte nicht teilgenommen. Dann wäre ein solcher Ausgleich wahrscheinlich rechtens und ist in der Betriebsverfassung ausdrücklich vorgesehen. und legitim.
04.07.2005 um 12:20 Uhr
Nein, es hat weder Höhergruppierungen mit vergleichbaren MA gegeben, noch gab es berufliche Qualifikationsveranstaltungen. Die Zulage ist direkt an die Tätigkeit als BR Vors. gebunden und stellt auch keine "Aufwandsentschädigung", wofür auch, dar! Gruß angelo
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