Erstellt am 29.06.2005 um 09:17 Uhr von viktor
Dümmer kanns nicht laufen. Der AG begünstigt den BR-Vorsitzenden in unzulässiger Weise. Er sollte sich eine gute Begründung ausdenken (Aufwandsentschädigung für dies und das). Jetzt, wo die Betriebsöffentlichkeit aber davon weiss, ist der Schaden nur schwer zu reparieren.
Erstellt am 30.06.2005 um 07:45 Uhr von claudia
Wir hatten das selbe Problem, wir haben darauf hin unseren Vorsitzenden gebeten das Geld nicht mehr anzunehmen. Da er es trotzdem gemacht hat und es abgelehnt hat nur für seine Kollegen dazu sein, haben wir ihn abgesetzt.
Erstellt am 30.06.2005 um 13:22 Uhr von verdi
Vorsicht, die "Zulage" sieht natürlich sehr anrüchig aus. Evtl ist Euer Vorsitzender schon lange im Amt und hat an Höhergruppierungen oder beruflicher Weiterentwicklung wie Sie ihm sonst zugestanden hätte nicht teilgenommen. Dann wäre ein solcher Ausgleich wahrscheinlich rechtens und ist in der Betriebsverfassung ausdrücklich vorgesehen. und legitim.
Erstellt am 04.07.2005 um 10:20 Uhr von angelo
Nein, es hat weder Höhergruppierungen mit vergleichbaren MA gegeben, noch gab es berufliche Qualifikationsveranstaltungen. Die Zulage ist direkt an die Tätigkeit als BR Vors. gebunden und stellt auch keine "Aufwandsentschädigung", wofür auch, dar!
Gruß angelo