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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRV bekommt für diese Funktion eine Zulage - geht das oder ist das Begünstigung?

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angelo
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag liebe Kollegen, folgendes Problem mit der der Bitte um Hilfe: Unser BR Vors. bekommt eine Zulage vom AG, diese Zulage ist gebunden an seine Tätigkeit als Vors. des BR, hat nichts mit Höhergruppierung usw. zu tun. Geht das? Der Vorgang ist jetzt öffentlich geworden. Vorwurf: Der Vorsitzende bekommt extra Geld vom AG! Wie sollen wir damit umgehen? Danke und Tschüß Angelo

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Community-Antworten (4)

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viktor

29.06.2005 um 11:17 Uhr

Dümmer kanns nicht laufen. Der AG begünstigt den BR-Vorsitzenden in unzulässiger Weise. Er sollte sich eine gute Begründung ausdenken (Aufwandsentschädigung für dies und das). Jetzt, wo die Betriebsöffentlichkeit aber davon weiss, ist der Schaden nur schwer zu reparieren.

C
claudia

30.06.2005 um 09:45 Uhr

Wir hatten das selbe Problem, wir haben darauf hin unseren Vorsitzenden gebeten das Geld nicht mehr anzunehmen. Da er es trotzdem gemacht hat und es abgelehnt hat nur für seine Kollegen dazu sein, haben wir ihn abgesetzt.

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verdi

30.06.2005 um 15:22 Uhr

Vorsicht, die "Zulage" sieht natürlich sehr anrüchig aus. Evtl ist Euer Vorsitzender schon lange im Amt und hat an Höhergruppierungen oder beruflicher Weiterentwicklung wie Sie ihm sonst zugestanden hätte nicht teilgenommen. Dann wäre ein solcher Ausgleich wahrscheinlich rechtens und ist in der Betriebsverfassung ausdrücklich vorgesehen. und legitim.

A
angelo

04.07.2005 um 12:20 Uhr

Nein, es hat weder Höhergruppierungen mit vergleichbaren MA gegeben, noch gab es berufliche Qualifikationsveranstaltungen. Die Zulage ist direkt an die Tätigkeit als BR Vors. gebunden und stellt auch keine "Aufwandsentschädigung", wofür auch, dar! Gruß angelo

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