Folgender Sachverhalt:
Ein Kollege wird verhaltensbedingt gekündigt.
Betriebsrat fordert Ersatz für diesen.
AG stellt jemanden befristet ein mit Sachgrund: Befristet bis Klärung des Sachverhaltes des gekündigten Kollegen(im Klartext bis Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht entschieden)
Ist dies ein rechtlich einwandfreier Sachgrund für eine Befristung?
Meiner Meinung nach nicht.
Gründe sind doch nur 1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht- ist nicht der Fall, da diese Stelle keine vorübergehende Stelle ist(z.B. saisonal bedingt)
3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
der neue vertritt ja nicht den Gekündigten, weil dieser Ja gekündigt ist
Liegt doch dann im Risiko des AG?
LG Guido
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Arbeitsrecht