Sachgrund für Befristung
Hallo und ein Gesundes Neues Jahr an alle. Folgender Sachverhalt: Ein Kollege wird verhaltensbedingt gekündigt. Betriebsrat fordert Ersatz für diesen. AG stellt jemanden befristet ein mit Sachgrund: Befristet bis Klärung des Sachverhaltes des gekündigten Kollegen(im Klartext bis Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht entschieden)
Ist dies ein rechtlich einwandfreier Sachgrund für eine Befristung?
Meiner Meinung nach nicht. Gründe sind doch nur 1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht- ist nicht der Fall, da diese Stelle keine vorübergehende Stelle ist(z.B. saisonal bedingt)
- der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird, der neue vertritt ja nicht den Gekündigten, weil dieser Ja gekündigt ist
Liegt doch dann im Risiko des AG?
LG Guido
Community-Antworten (2)
06.01.2015 um 15:14 Uhr
Aber was interessiert das den BR? Zustimmen, dem Kollegen beizeiten stecken, was der AG hier macht und gut ist's!
07.01.2015 um 11:11 Uhr
Das interessiert den BR deshalb, weil der Kollege dann wegen falschem Sachgrund dann unbefristet wäre. Das würde uns freuen. Klären muss das der Kollege selber, das wissen wir. Aber wenn wir den Ag im Nachhinein auf den vermeindlichen Fehler hinweisen, kann es sein das er gleich einlenkt. Hatten wir schon bei anderen Fehlern. :-)
Kölner: also bist du der Meinung, dass es kein korrekter Sachgrund ist?
LG Guido
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