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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitlich befristeter Arbeitsvertrag - wie lange bzw. wie oft kann ein befristeter Vertrag verlängert werden?

N
norbert
Jan 2018 bearbeitet

wie lange bzw. wie oft kann ein befristeter Vertrag verlängert werden.

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Community-Antworten (4)

C
carrie

17.03.2009 um 20:03 Uhr

@norbert Eine Befristung ohne Sachgrund darf insgesamt die Höchstdauer von zwei Jahren nicht überschreiten. Zulässig ist es jedoch innerhalb dieses Zweijahreszeitraums einen einmal befristeten Arbeitsvertrag bis zu dreimal zu verlängern. Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer ohne dass er hierfür einen Sachgrund benötigt einen befristeten Arbeitsvertrag von beispielsweise sechs Monate abschließen und diesen dreimal um weitere sechs Monate verlängern (Höchstgrenze zwei Jahre!!). Die Verlängerungen müssen sich aber unmittelbar an die vorangegangene Befristung anschließen. Bereits ein Tag dazwischen wäre schädlich. In diesem Fall wäre (nur noch) ein befristeter Arbeitsvertrag bei Vorliegen eines sachlichen Grundes möglich.

P
Peanuts

17.03.2009 um 22:00 Uhr

"wie lange bzw. wie oft kann ein befristeter Vertrag verlängert werden."

Kommt drauf an, anders kann diese Fragestellung nicht beantwortet werden.

Die vorherige Antwort entspricht nicht der vollen Wahrheit, da 1. tarifvertragliche Regelungen anderes aussagen können und 2. die "Ausnahmen" nicht berücksichtigt wurden.

B
blondman

18.03.2009 um 08:09 Uhr

Wenn eine Befristung mit Sachgrund vorliegt kann ewig verlängert werden...

R
rolfo2

18.03.2009 um 08:45 Uhr

@ peanuts Wie kannst du behaupten der Beitrag von carrie entspricht nicht der vollen Wahrheit? Er ist vielleicht unvollständig, entspricht aber doch dem was das TzBefrG vorgibt.

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