Risiko Management
Ist ein Risiko Management mitbestimmungspflichtig ?
Community-Antworten (4)
04.01.2015 um 15:19 Uhr
Jeder Unternehmer hat das Recht, seinen Betrieb mitbestimmungsfrei in den Ruin zu führen.
Die Frage ist, was denn alles unter den Begriff "Risiko" fällt. So gesehen kommt es auf die Aktivitäten an, die beim risikoreichen Managen so entfaltet werden.
Die Mitbestimmung steckt also u.U. im Detail.
Vielleicht kannst Du konkreter werden. Oder Ihr lasst Euch das Konzept des AG mal von ihm genau darstellen.
04.01.2015 um 15:59 Uhr
"Jeder Unternehmer hat das Recht, seinen Betrieb mitbestimmungsfrei in den Ruin zu führen."
Soso. Ist das so?
04.01.2015 um 18:03 Uhr
Ja, leider ist das so. Ist wie mit deinem Auto. Kannst auch ohne zu fragen an den Baum fahren :)
05.01.2015 um 01:27 Uhr
im Risikomanagement werden regelmäßig Kennzahlen zur Beurteilung des Risikos erfasst. Da kann ja nach bisheriger Regelung der Systeme ein MBR entstehen.
Aber man sollte auch mal auf die Branche schauen. Im Finanzdienstleistungsgewerbe werden über die BaFin zB so enge Vorgaben gemacht, dass es da mit dem MBR erst mal schlecht aussieht.
Außerdem gilt es zu beachten, dass die Kennzahlen im Risikomanagement in der Regel Unternehmenskennzahlen sind. Der einzelne MA sollte da nicht interessant sein
Und wenn du in der Finanzdienstleistung bist, darfst du dein Unternehmen auch nicht einfach vor dem Baum fahren. Und wenn du es doch tust, heißt das dann vielleicht wieder Bankenkrise und Vater Staat rettet dich ;)
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