unser Verband (ein gemeinnütziger Verein) besteht aus dem Verein selbst, sowie drei gemeinnützigen GmbH´s, diese haben bei den letzten Betriebsratswahlen jeweils eigene Betriebsräte gewählt, was auch so gewollt war.
Vor zwei Jahren wurde eine weitere GmbH (Management GmbH) gegründet, seit dieser Zeit werden alle neu eingestellten Mitarbeiter über diese GmbH eingestellt (dies geschieht um eine Tarifbindung zu umgehen, in mehreren Arbeitsgerichtsprozessen wurde dies als zulässig angesehen). Diese Mitarbeiter werden dann allerdings in den anderen GmbH´s bzw. dem Verein eingesetzt (auch das ist zulässig).
Es stellt sich nun für uns die Frage, ob diese Management GmbH einen eigenen Betriebsrat wählen soll oder ob die Mitarbeiter der Management GmbH dort wählen, wo sie tatsächlich arbeiten.
Das Problem für uns dabei ist, das in der Management GmbH natürlich einerseits Kollegen beschäftigt sind, die total unterschiedliche Tätigkeiten an verschiedenen Orten ausüben (die meisten kennen sich noch nicht einmal) und andererseits natürlich die Kollegen den eigentlichen Bezug zu den GmbH´s haben, wo sie tatsächlich eingesetzt werden.
Wie ist hier die Rechtslage, hat jemand mit einer solchen Konstruktion schon Erfahrungen gemacht?
Danke