Erstellt am 03.01.2015 um 14:23 Uhr von gironimo
Eine Heerschar von Juristen wird jede BR-Sitzung mit Ersatzmitgliedern, die unberechtigt am Tisch saßen, in der Luft zerreißen.
Auch der AG kann quer liegen; warum sollte er mehr Personen zur Sitzung freistellen, als er müsste?
Dennoch solltet Ihr überlegen, wie Ersatzmitglieder auf dem Laufenden gehalten werden können, damit sie im Vertretungsfall qualifizierte BR-Arbeit leisten können. Das geht nur mit praktischen Lösungen, die man ggf. auch mit dem AG abstimmen kann.
Ich kenne viele BRs, bei denen die ersten beiden Ersatzmitglieder mit Zustimmung des AG oder zumindest zu wichtigen Themen als betriebl. Auskunftspersonen mit am Tisch sitzen und nur bei kritischen Beschlüssen den Raum verlassen.
Erstellt am 03.01.2015 um 14:42 Uhr von Hasenfuss
Ein Ersatzmitglied darf man nur einladen, wenn ein so genannter Verhinderungsfall vorliegt. Das heißt, wenn die Teilnahme eines Kollegen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Tatsächliche Verhinderungsgründe:
Elternzeit, Krankheit, Kuraufenthalt, Mutterschaftsurlaub, Urlaub, Teilnahme an einem Seminar, Wehr- oder Zivildienst.
Falsch nachgerückt kann gefährlich werden, für Leute die Euch als BR Böses wollen, denn Beschlussfähigkeit ist dann weg. Das heißt, alle Eure gefassten Beschlüsse sind hinfällig.
( § 33 BetrVG )
"Er lässt nicht locker". Und was macht Ihr? Seid Ihr nicht in der Mehrzahl? Ein BRV ist nur das Sprachrohr zur Geschäftsleitung, mehr nicht. Er ist gleichberechtigt, wie ihr alle im Gremium auch. Ich glaube, Ihr solltet Euren BRV mal zum GRUND - Seminar BetrVG Teil 1 und 2 schicken.
Wenn er es nicht verstehen will, solltet Ihr mal über eine Abwahl als BRV nachdenken.
Erstellt am 03.01.2015 um 16:33 Uhr von Moreno
Warum ist er denn noch Euer Vorsitzender? Denn Ahnung hat er ja keine!
Erstellt am 03.01.2015 um 18:16 Uhr von fghijkl
Erstellt am 04.01.2015 um 15:11 Uhr von BloodyBeginner
girnimo: "Ich kenne viele BRs, bei denen die ersten beiden Ersatzmitglieder mit Zustimmung des AG oder zumindest zu wichtigen Themen...."
Geil. Ich stell mir gerade unseren BR vor. 17 ordentliche Mitglieder und dann noch 14 Ersatzmitglieder (um auf dein Beispiel zu kommen), denn wir hatten viele Listen bei der letzten Wahl. Wird dem/unserem AG *Achtung Ironie* bestimmt gefallen:)
Erstellt am 04.01.2015 um 16:28 Uhr von Laloopsy
Haben wir jetzt schon den 1. April???
Erstellt am 04.01.2015 um 16:46 Uhr von JewelSparkles
Noch zu dumm den eigenen Nick richtig zu schreiben!
Seit September 2014 läuft Lalaloopsy jeden Montag bis Donnerstag um 9:25 Uhr auf Disney Junior und Nickelodeon!
Erstellt am 05.01.2015 um 00:33 Uhr von paula
@gironimo
ich weiß dass wir hier unterschiedliche Ansichten zur Einbindung der Ersatzmitglieder haben. Ich halte deinen Weg aber für interessant. Gibt es wirklich AG die so dämlich sind und BRs die selbst wenn es das gibt sauber damit umgehen können? Denn gerade wenn es interessant wird kommen doch diese Juristen und freuen sich über solche Sachen
Das Gesetz ist eindeutig und sollte auch so gelebt werden. Dann gibt es kein Vertun und alle sind mit ihrem tun sauber. Denn insbesondere dem AG eröffnet man so ein tolles Spielfeld
Erstellt am 05.01.2015 um 12:16 Uhr von PetrusH
Ja, das sehe ich genauso. Ersatzmitglieder sind ja bekanntlich keine BRM. Und mit der Nichtöffentlichkeitspflicht dürfte es dann auch nicht mehr so recht konform gehen.
@ JewelSparkles
Na du schaust ja Programme!
Schon einmal auf die Idee gekommen, dass es sich bei Laloopsy vielleicht auch um einen Puppen-Fan handeln könnte und nicht um deine Kinderprogramme?
Dumm ist doch eher der, der hier ohne auch anderes zu prüfen, einfach etwas unterstellt.
Erstellt am 05.01.2015 um 13:06 Uhr von Snooker
......oder aber man sollte sich weiter belesen.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=UAN_nv_1005&xid=521593#gld6.
Punkt 6
Erstellt am 05.01.2015 um 16:30 Uhr von PetrusH
Sorry Snooker, aber so langsam beschleicht mich der Eindruck, dass bei deinem Fahrzeug die Stoßdämpfer defekt sein müssen und dir die dauernden Erschütterungen nicht so recht bekommen.
Wir sind hier nicht bei den Grundsätzen der Sitzungsöffentlichkeit, sondern bei denen einer „nicht öffentlichen“. Und dass ist hier bestimmt nicht nur auf die Beschlussfassungen beschränkt.
Wie sich dass dann auch mit dem 79er vertragen soll, solltest du dann auch einmal näher erklären.
Auch wenn es bei der Vertrauensvollen Zusammenarbeit zw. BR und AG letztlich keine gesetzliche Beschränkung gibt, so dürfte diese doch nicht mehr gegeben sein, wenn verfahren wird wie bei einer Pendeltür,die permanent in Bewegung ist weil Hinz und Kunz bei Sitzungen die Zahl der Ansprechbaren erhöhen.
Was wäre denn dann auch mit dem Datenschutz? Fällt dann ganz weg oder wie?
Hier einmal etwas extra für dich:
http://www.kanzlei-hessling.de/de/veroeffentlichungen/download/296/437319a6d0624936b3dd1f72dd253917.pps/
Erstellt am 05.01.2015 um 21:17 Uhr von Snooker
Stricke Du Dir mal Dein BetrVG.
Den 79 solltest Du doch dann lieber mal erklären , denn Du hast ihn hier ins spiel gebracht.