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Kostenübernahme

D
Dummbabbler
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Wir besuchen mit 5 BR-Mitgliedern ein Seminar.Unser AG will die Kosten für die Übernachtung im Hotel nicht übernehmen.Er sagt das die 100Km zum Seminarort eine zumutbare Strecke mit dem PKW wären. Kann mir da jemand weiterhelfen ???

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

02.01.2015 um 22:26 Uhr

Schaltet den Seminaranbieter ein. Der soll euch helfen...

B
Betriebsbonsai

03.01.2015 um 09:47 Uhr

Wenn der BR nach Einberufung einer ordentlichen Sitzung, auf deren Tagesordnung das Seminar als externes Seminar inkl. abendlichem Erfahrungsaustausch (Übernachtung) stand, diese Schulung korrekt beschlossen hat, dann kann der AG eigentlich keine Vorbehalte gegenüber der Übernachtung im Hotel anbringen. Gerade nach dem eigentlichen Schulungsteil dient das abendliche Zusammentreffen dem Austausch von Erfahrungen etc. Wir haben uns dieses immer vom Anbieter in das Schulungsangebote reinschreiben lassen, damit es auch keine Probleme gab. 100km ist auch schon eine Entfernung, bei der eine morgendliche Anreise zum pünktlichen Seminarbeginn eine schon fast "unzumutbare Härte" darstellen würde.

G
gironimo

03.01.2015 um 10:34 Uhr

.... und abends wieder zurück. Da kommt Ihr ggf. schon einmal mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt.

Folgt Kölners Rat und beharrt auf Eure Rechte. Was sagt denn eigentlich Eure im Betrieb geltende Reiserichtlinie ?

D
Dummbabbler

03.01.2015 um 11:04 Uhr

Vielen Dank für die Antworten waren hilfreich. Nach der geltenden Reiserichtlinie muss ich mich erst erkundigen

T
tatekuru

05.01.2015 um 16:39 Uhr

@Gironimo Kannst Du mir bitte erklären, wie man als BR, auch bei Seminaren mit Heimfahrt, mit dem Arbeitszeitgesetz in konflikt kommen könnte? Für Betriebsratsarbeit ist das Arbeitszeitgesetz außer Kaft. Dazu zählen meiner Meinung nach auch Seminare. Sollte ich mich irren, bitte Quellen benennen. L.G. Tatekuru

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