Erstellt am 02.01.2015 um 21:26 Uhr von Kölner
Schaltet den Seminaranbieter ein. Der soll euch helfen...
Erstellt am 03.01.2015 um 08:47 Uhr von Betriebsbonsai
Wenn der BR nach Einberufung einer ordentlichen Sitzung, auf deren Tagesordnung das Seminar als externes Seminar inkl. abendlichem Erfahrungsaustausch (Übernachtung) stand, diese Schulung korrekt beschlossen hat, dann kann der AG eigentlich keine Vorbehalte gegenüber der Übernachtung im Hotel anbringen. Gerade nach dem eigentlichen Schulungsteil dient das abendliche Zusammentreffen dem Austausch von Erfahrungen etc. Wir haben uns dieses immer vom Anbieter in das Schulungsangebote reinschreiben lassen, damit es auch keine Probleme gab. 100km ist auch schon eine Entfernung, bei der eine morgendliche Anreise zum pünktlichen Seminarbeginn eine schon fast "unzumutbare Härte" darstellen würde.
Erstellt am 03.01.2015 um 09:34 Uhr von gironimo
.... und abends wieder zurück. Da kommt Ihr ggf. schon einmal mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt.
Folgt Kölners Rat und beharrt auf Eure Rechte.
Was sagt denn eigentlich Eure im Betrieb geltende Reiserichtlinie ?
Erstellt am 03.01.2015 um 10:04 Uhr von Dummbabbler
Vielen Dank für die Antworten waren hilfreich.
Nach der geltenden Reiserichtlinie muss ich mich erst erkundigen
Erstellt am 05.01.2015 um 15:39 Uhr von Tatekuru
@Gironimo
Kannst Du mir bitte erklären, wie man als BR, auch bei Seminaren mit Heimfahrt, mit dem Arbeitszeitgesetz in konflikt kommen könnte?
Für Betriebsratsarbeit ist das Arbeitszeitgesetz außer Kaft. Dazu zählen meiner Meinung nach auch Seminare.
Sollte ich mich irren, bitte Quellen benennen.
L.G.
Tatekuru