Hallo!
Frage: Arbeitgeber hat Arbeitnehmer Berufsjahre aus früherer Banktätigkeit nicht angerechnet auf die Berufsjahre bei der Einstufung des Gehalts.
Wir sind an den Tarifvertrag des privaten Bankgewerbes gebunden dieser sagt das Berufsjahre aus füheren Banktätigkeiten angerechnet werden müßen.
Muß der Arbeitgeber die Berufsjahre nun doch noch anrechnen und diese evtl. auch noch rückwirkend zahlen?
Oder hat der Arbeitnehmer in diesem Fall keine Möglichkeit mehr da er den Vertrag im Jahr 2002 so angenommen hat, jedoch ihm der Tarifvertrag nicht bekannt war oder gar vorlag?!