Tarifvertrag privates Bankgewerbe und Einstufung Gehalt
Hallo! Frage: Arbeitgeber hat Arbeitnehmer Berufsjahre aus früherer Banktätigkeit nicht angerechnet auf die Berufsjahre bei der Einstufung des Gehalts. Wir sind an den Tarifvertrag des privaten Bankgewerbes gebunden dieser sagt das Berufsjahre aus füheren Banktätigkeiten angerechnet werden müßen. Muß der Arbeitgeber die Berufsjahre nun doch noch anrechnen und diese evtl. auch noch rückwirkend zahlen? Oder hat der Arbeitnehmer in diesem Fall keine Möglichkeit mehr da er den Vertrag im Jahr 2002 so angenommen hat, jedoch ihm der Tarifvertrag nicht bekannt war oder gar vorlag?!
Community-Antworten (3)
14.06.2006 um 12:45 Uhr
Ich meine - ohne den TV jetzt nochmals gelesen zu haben - dass die Berufsjahre aus früheren Banktätigkeiten angerechnet werden KÖNNEN. Mit der rückwirkenden Zahlung würde es übrigens schwierig - wenigstens für den rückwirkenden Zeitraum von mehr als einem halben Jahr.
14.06.2006 um 12:59 Uhr
Guten Morgen,
ich habe mal nachgelesen,und meine die Jahre müssen gerechnet werden,hier ein auszug aus dem TV:
Als Berufsjahre gelten die Jahre, in denen der Arbeitnehmer bei einem Bank- oder Kreditinstitut tätig war. Ausbildungsjahre rechnen dann nicht mit, wenn sie vor der Vollendung des 20. Lebensjahres liegen. Das erste Berufsjahr beginnt frühestens mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Arbeitnehmer sein 20. Lebensjahr vollendet.
Mit der rückwirkenden Zahlung gebe ich Kölner Recht,mehr als ein halbes wird wohl nicht drinnen sein.
14.06.2006 um 14:38 Uhr
@DocPille Du hast recht...
@Slampi Ich werde es vermutlich nie begreifen, warum ein AN es nicht schafft eine Lohnabrechnung auf Richtigkeit zu kontrollieren...
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