Erstellt am 27.12.2014 um 15:43 Uhr von gironimo
Nein - natürlich ist Sonntags nicht umsonst. Die an einem Sonntag geleisteten Arbeitsstunden müssen bezahlt werden. Wenn Du dabei über Deine vertraglichen 48 Stunden kommst, ist das Mehrarbeit.
Um nicht mit dem Arbeitszeitgesetz Schwierigkeiten zu bekommen, ist eventuell ein Zeitausgleich vorgesehen. Wie das mit Zuschlägen aussieht, kommt eventuell auf tarifliche Bestimmungen oder sonstige Regelungen an, die ich natürlich nicht kenne.
Erstellt am 27.12.2014 um 20:02 Uhr von Pickel
Der Fragesteller scheint zu fragen, ob er Anspruch auf Zulage hat, wenn er an Sonn- und Feiertagen arbeiten muss. Sofern nicht tarifliche oder AV-Bestimmungen greifen: nein, es gibt dafür keine gesetzliche Grundlage.
Erstellt am 28.12.2014 um 15:39 Uhr von Dezibel
Von Zulagen war bisher nicht die Rede!
> Habe 48 Stunden Die Woche im Fertrag Stehen und 1 sontag im Monat
Also ist das so im Arbeitsvertrag geregelt. Bei dem Geld, das Du erhältst, ist ein Sonntag im Monat dabei. Das ist nicht ungewöhnlich und du bekommst somit auch den Sonntag, an dem Du arbeitest bezahlt. Er ist mit Deinem Salär abgegolten.
Letztendlich ist das ein Vertrag, den Du unterschrieben hast.
Du arbeitest also NICHT umsonst! Du bekommst nur nichts extra, für die Sonntagsarbeit.