Erstellt am 23.12.2014 um 09:02 Uhr von Pickel
Das ist eure Entscheidung.
Die Frist verstreicht durch das Unterlassen einer Handlung. Eine aktive Erklärung ist nicht notwendig, was euch aber auch nicht hindert, diese abzugeben.
Mit Schweigen macht ihr es dem AG schwerer, evtl. Fristen über die Weihnachtstage vorzubereiten. Wenn ihr ihm vorher informiert dass nichts kommen wird, wird er die entsprechenden Schritte schon jetzt vorbereiten können.
Je nach Fall müsst ihr entscheiden, für welche Variante ihr euch entscheidet.
Erstellt am 23.12.2014 um 09:14 Uhr von gironimo
Der BR ist ja nun einmal Interessenvertreter des AN (hier des eventuell zu kündigenden). Wenn einem als BR keine Bedenken einfallen oder gar ein Widerspruch möglich erscheint, sollte man eben nichts tun - außer schweigen.
Erstellt am 23.12.2014 um 12:43 Uhr von Hartmut
In einem Sketch aus den 70ern sitzen Peter Frankenfeld und seine Frau Lonny am Frühstücktisch. Er öffnet einen Brief seines Bruders. 'Das ist ja ein weißes Blatt Papier!' ruft Lonny erstaunt, daraufhin Peter: 'Ja, mein Bruder und ich sprechen seit 10 Jahren nicht mehr miteinander.'
Entsprechend wirkst du auf den AG, wenn du ihm mitteilst, dass du vorhast, ihm nichts mitzuteilen. Lass es einfach.