Erstellt am 22.12.2014 um 18:15 Uhr von Erschüttert
?????
Bist du der Meinung im Forum der Hellseher zu sein?
Bei diesen tierisch vielen Angaben muss man das ja wohl sein oder meinst du nicht?
Erstellt am 22.12.2014 um 18:24 Uhr von gironimo
Gehe mal davon aus, dass beim Seminar keine Überstunden entstehen.
Wenn Du Teilzeitkraft bist, hast Du Ansprüche aus dem § 37.6 BetrVG
Erstellt am 23.12.2014 um 07:29 Uhr von Hoppel
@ sandrine
Wie kommst Du überhaupt auf die Idee, dass An- und Abreise als Überstunden zählen?
Ansonsten sei Dir diese BAG Entscheidung empfohlen: BAG 10.11.2004 7 AZR 131/04
Erstellt am 23.12.2014 um 14:25 Uhr von Multibär
@sandrine,
wenn es in deiner Firma keine Reglung dazu gibt "Dienstreisen/Semare" könnte das heissen das jeder Tag mit Max 8 Std berechnet wird.
Vielleicht hilft dir der Link
http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2007/die-dienstreise-in-der-aktuellen-rechtsprechung-17-2007.php
Dort wird das Thema behandelt und es gibt Urteile dazu.
Erstellt am 28.12.2014 um 16:18 Uhr von Dezibel
> Wie kommst Du überhaupt auf die Idee, dass An- und Abreise als Überstunden zählen?
Vielleicht hat sie ihre Schicht geleistet und "durfte" anschließend zum Seminar fahren?