Erstellt am 22.12.2014 um 16:26 Uhr von gironimo
Fristende an sonn- und Feiertagen richtet sich nach § 193 BGB.
Und wenn Ihr die Frist verstreichen lassen wollt, könnt Ihr das doch nur wissen, wenn Ihr zuvor eine Sitzung abgehalten habt und darüber beschlossen habt .
Vielleicht fallen Euch doch noch Bedenken ein. Wäre doch schön.....
Erstellt am 22.12.2014 um 17:34 Uhr von nicoline
vobamaus,
*Wie sieht es mit der 3-Tage-Frist über Weihnachten aus? Wenn wir morgen die Anhörung bekommen?*
Ergänzend zu gironimo:
Wenn die Anhörung morgen kommt, beginnt die 3 Tages Frist am Mittwoch zu laufen. Also Mittwoch 1. Tag, Donnerstag 2. Tag, Freitag 3. Tag. Freitag fällt auf einen gesetzlichen Feiertag, Samstag und Sonntag => siehe § 193 BGB => Montag muss Eure Stellungnahme also beim AG eingehen.
Gruß und frohe Weihnachten!
Erstellt am 23.12.2014 um 09:09 Uhr von Hoppel
@ vobamaus
"Wenn der BR aber nur die "Frist verstreichen lassen möchte (3 Tage in dem Fall)" muss dann in der BR-Sitzung ein Beschluss darüber gefasst werden, dass der BR keine Äusserung vornimmt?"
Vorsicht! Wenn der BR die Anhörungsfrist verstreichen lassen möchte, wäre ein Beschluss "BR äußert sich nicht" nicht eindeutig, da es um zwei Sachverhalte geht und der AG annehmen könnte, dass das Anhörungsverfahren für den BR beendet ist!
Falls die Anhörung heute eintrudelt und Euer BR-Gremium kurzfristig zusammen kommt, sollte der Beschluss lauten:
"Der BR hat in seiner Sitzung am ... beschlossen, die Anhörungsfrist zur beabsichtigten fristlosen Kündigung von ... verstreichen zu lassen. Diese Stellungnahme ist nicht abschließend."
Diesen Beschluss könnt Ihr dem AG auch noch am selben Tag zukommen lassen. Da die Anhörungsfrist erst kommenden Montag (29.12.14) endet, würde sich der AG ein Eigentor schießen, so er die fristlose Kündigung VOR Ablauf der Anhörungsfrist ausspricht!!!