Erstellt am 19.12.2014 um 23:13 Uhr von Kölner
Im Gremium einfach beschließen, dass die BV nicht verabschiedet wurde und dem AG mitteilen. Dann war es das.
Und: den BRV abwählen! Wer sowas einmal anfängt, der macht noch ganz andere sachen.
Erstellt am 19.12.2014 um 23:29 Uhr von dermaleinst
Hallo Kölner,
wie kann man den BRV abwählen?
Ist doch nicht so einfach oder?
lg
Frank
Erstellt am 19.12.2014 um 23:32 Uhr von Kölner
Einfache Mehrheit des beschlussfähigen BRs. Fertig
Erstellt am 20.12.2014 um 09:19 Uhr von gironimo
Ihr setzt auf die nächste Tagesordnung: Abwahl und Neuwahl des BRV und dann abstimmen.
Vielleicht solltet Ihr vorher eine Aussprache ansetzen, warum er so gehandelt hat.
Gültig ist die BV nicht, da der notwendige Beschluss fehlt - hat ja schon Kölner geschrieben. Ihr müsst es eben nur dem AG mitteilen.
Erstellt am 20.12.2014 um 10:50 Uhr von PeterPaula
Btw: Der BRV handelte grob fahrlässig, das hätte er Wissen müssen das er nicht einfach eine Betriebsvereinbarung ohne Gremiumsbeschluss unterschreiben darf, was nach § 23 Abs. 1 BetrVG zur Mandatsenthebung führen kann!
Erstellt am 20.12.2014 um 11:17 Uhr von Hartmut
Sprecht erst mal mit dem BRV, welcher Teufel ihn da geritten hat.
Immer erst das Gespräch suchen, nach Innen wie nach Außen. 'Ahnden' kann man dann ja immer noch.
Erstellt am 20.12.2014 um 16:09 Uhr von Hoppel
Naja ... sollte man sich nicht erstmal fragen, ob der AG wissen musste/konnte, dass der BRV nicht legitimiert war, diese BV unterschreiben zu dürfen???
Wenn diese BV bereits umgesetzt wird UND der AG darauf vertrauen durfte, dass der BRV mit entsprechender Vertretungsmacht ausgestattet war, ist der Käse doch im Prinzip gegessen!
Der BRV gehört jedenfalls zwingend abgesetzt!!!