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Es ist erforderlich eine Nachwahl eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat zu organisieren. Hierzu kam der KBR-Vorsitzende als Hauptwahlausschuss zu diesem TOP in unsere Sitzung und erklärte kurz die Modalitäten. Auf der TO war dieser Punkt mit Beschlussfassung und Abstimmung zur Ernennung des Wahlvorstandes aus unserem Haus angegeben. Nachdem der dreiköpfige Wahlvorstand mit Ersatzmitgliedern aus unserem neunköpfigen BR-Gremium ernannt war, wollte der KBR-Vorsitzende gar keinen Beschluss, sagte das wäre so in Ordnung. Wir haben also nicht abgestimmt und einen regulären Beschluss gefasst. Allerdings gab es auch keine gegenteiligen Wortmeldungen. Ist das so korrekt?
Community-Antworten (1)
19.12.2014 um 17:22 Uhr
Das Handeln des Betriebsrtats als Gremium kann nur per Beschluss funktionieren. Wer hat denn wie "ernennt" wenn nicht per Abstimmung?
Ansonsten - wo kein Kläger, da kerin Richter.
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