Erstellt am 19.12.2014 um 10:56 Uhr von Dezibel
Ganz einfach: Betriebsverfassungsgesetz.
Da sind die Ablehnungsgründe abschließend festgelegt. Ich glaube kaum, dass da etwas von deinen genannten Gründen mit drinsteht.
Erstellt am 19.12.2014 um 11:06 Uhr von Castaneda
Ihr habt der Einstellung nicht zugestimmt und macht euch erst danach Gedanken über die gesetzliche Grundlage???
Erstellt am 19.12.2014 um 11:46 Uhr von Pickel
Der Betrieb hat ein völlig nachvollziehbares Interesse, eine Stelle langfristig zu besetzen und nicht nach einer wahrscheinlich kostenintensiven Einarbeitung die Stelle erneut ausschreiben zu müssen.
Wenn der Bewerber so dumm ist und im Gespräch andeutet die Stelle langfristig nicht bekleiden zu wollen, ist das ein völlig legitimer Vorgang, sich für einen anderen Bewerber zu entscheiden.
Erstellt am 19.12.2014 um 16:32 Uhr von gironimo
Hat sich der Kollege denn intern beworben? Und was habt Ihr bei der Zustimmungsverweigerung für einen Grund aus dem § 99 BetrVG genannt?
Im Übrigen sehe ich keinerlei Veranlassung, einen AN der sich fortbildet nicht zu berücksichtigen. Da mag die persönliche Meinung eines Vorgesetzten unbedeutend sein. Wohl sollte sie aber Anlass zum Gespräch mit dem AG Anlass bieten.
Die Meinung deckt sich nicht mit den Aufgaben des AG und BR aus dem § 96 BetrVG