Benachteiligung
Hallo,
bei uns wurde ein interner Bewerber abgelehnt weil er geäussert hat, dass er sich weiterbilden will. Der Abteilungsleiter der ihn abgelehnt hat meinte, er sei nicht die Durchlaufstation für das Unternehmen. Wir als BR erkennen darin eine Benachteiligung und haben der Einstellung eines externen Bewerbers nicht zugestimmt. Auf welches Gesetz können wir uns beziehen?
Danke!
Community-Antworten (4)
19.12.2014 um 11:56 Uhr
Ganz einfach: Betriebsverfassungsgesetz. Da sind die Ablehnungsgründe abschließend festgelegt. Ich glaube kaum, dass da etwas von deinen genannten Gründen mit drinsteht.
19.12.2014 um 12:06 Uhr
Ihr habt der Einstellung nicht zugestimmt und macht euch erst danach Gedanken über die gesetzliche Grundlage???
19.12.2014 um 12:46 Uhr
Der Betrieb hat ein völlig nachvollziehbares Interesse, eine Stelle langfristig zu besetzen und nicht nach einer wahrscheinlich kostenintensiven Einarbeitung die Stelle erneut ausschreiben zu müssen.
Wenn der Bewerber so dumm ist und im Gespräch andeutet die Stelle langfristig nicht bekleiden zu wollen, ist das ein völlig legitimer Vorgang, sich für einen anderen Bewerber zu entscheiden.
19.12.2014 um 17:32 Uhr
Hat sich der Kollege denn intern beworben? Und was habt Ihr bei der Zustimmungsverweigerung für einen Grund aus dem § 99 BetrVG genannt?
Im Übrigen sehe ich keinerlei Veranlassung, einen AN der sich fortbildet nicht zu berücksichtigen. Da mag die persönliche Meinung eines Vorgesetzten unbedeutend sein. Wohl sollte sie aber Anlass zum Gespräch mit dem AG Anlass bieten.
Die Meinung deckt sich nicht mit den Aufgaben des AG und BR aus dem § 96 BetrVG
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