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Was tun wenn im Weihnachtsurlaub Anhörungen oder Kündigungen kommen?

W
WUrlaub
Jan 2018 bearbeitet

Morgen,

Wir sind ein Produktionsbetrieb.

Meine Frage:

Wir haben von heut bis 7.1.14 Betriebsurlaub, unser BR besteht aus Produktionsmitarbeitern. Die Produktion steht still.

Unsere Verwaltung und vertrieb hat aber eine Notbesetzung, ca. 3 -5 Leute arbeiten über Weihnachten.

Was machen wir wenn jetzt z.B. eine Kündigung kommt aber keiner da ist wo sie annimmt?

Zählt die Frist dann Trotzdem oder erst wenn der Betrieburlaub vorbei ist.

Muss im Notfall sogar ein BRM in die Firma um da zu sein wenn es was gibt bzw Anhörungen oder ähnliches kommen.

Ich wurde von der Perso darauf angesprochen was sie dann machen soll, da es wahrscheinlich zu einer Kündigung kommen wird.

Danke

2.18608

Community-Antworten (8)

B
blackjack

19.12.2014 um 08:56 Uhr

Siehe Fitting § 102 BetrVG Rn 7 und 68

G
gironimo

19.12.2014 um 09:05 Uhr

Das hätte sich der AG vorher überlegen können. Wenn er Betriebsferien will, kann er sich auch nicht wundern, wenn er niemanden findet, dem er die Anhörung zustellen kann.

K
Kölner

19.12.2014 um 09:23 Uhr

@WUrlaub Niemand der da ist? Niemand der mal hingehen könnte? Zum Beispiel am 29.12. oder 30.12. oder 02.01....?

Zur Not könnte dieser auch ganz alleine einen Beschluss zur Anhörung fassen.

@gironimo Ich sehe nicht, dass es hier Betriebsferien gibt!?

W
WUrlaub

19.12.2014 um 09:31 Uhr

@Kölner

naja mal kurz vorbei schauen hieße dann einen Fahrtweg von 30 Km(einfach)

Notbesetzung ist im Vertrieb 1-2 Person zur Kundenbetreuung, die Geschäftsführung arbeitet außer Haus, Vertriebsleiter ist da wegen EDV Wartung, Perso ist an 1-2 Tagen im Haus(wann sie will,1 Person) und der Betriebsleiter ist hin und wieder da wegen Handwerkern und Wartungen usw.

Der Rest der Firma hat Betriebsurlaub, genehmigt vom BR, vorgegeben durch die Firma.

K
Kölner

19.12.2014 um 09:42 Uhr

Dann macht mal eben schnell eine Regelungsabrede...

P
Pickel

19.12.2014 um 10:03 Uhr

naja mal kurz vorbei schauen hieße dann einen Fahrtweg von 30 Km(einfach)

Sprecht mit dem AG ab dass in derzeitigen Fällen der nur ein Zugang per eMail erfolgen darf. Das Konto auch zwischen den Jahren abzurufen sollte machbar sein...

Und sollte es dann zu Themen kommen nie vergessen: BR ist ein Ehrenamt, das eben auch unangenehme Verpflichtungen mit sich bringt!

P
PeterPaula

19.12.2014 um 10:35 Uhr

@WUrlaub, ich weiss jetzt nicht wie das Verhältnis zwischen Euch und dem AG ist aber wieso fragt Ihr nicht höflich schriftlich nach, ob es Anzeichen gibt, dass es während des "Betriebsurlaubs" zu Kündigungen kommen könnte? Und falls ja, ob er einem BRM, der von Euch noch ermittelt werden müsste, für diesen Zweck "der Kurzinformation", um eine Eilsitzung einberufen zu können, nicht ein Firmenhandy zur Verfügung stellen würde, auf dem der zuständige Personalbearbeiter den BR vorab informieren könnte ;)

"Der Rest der Firma hat Betriebsurlaub, genehmigt vom BR, vorgegeben durch die Firma."

Bei der nächsten Verhandlung bezüglich Betriebsurlaubs solltet Ihr dann ein solches Nothandy mit einbeziehen ;)

W
WUrlaub

19.12.2014 um 12:47 Uhr

Vielen Dank für die Tipps.

Wurden umgesetzt.

Euch noch schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr!!

Gruß

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