Erstellt am 19.12.2014 um 07:56 Uhr von blackjack
Siehe Fitting § 102 BetrVG Rn 7 und 68
Erstellt am 19.12.2014 um 08:05 Uhr von gironimo
Das hätte sich der AG vorher überlegen können. Wenn er Betriebsferien will, kann er sich auch nicht wundern, wenn er niemanden findet, dem er die Anhörung zustellen kann.
Erstellt am 19.12.2014 um 08:23 Uhr von Kölner
@WUrlaub
Niemand der da ist? Niemand der mal hingehen könnte? Zum Beispiel am 29.12. oder 30.12. oder 02.01....?
Zur Not könnte dieser auch ganz alleine einen Beschluss zur Anhörung fassen.
@gironimo
Ich sehe nicht, dass es hier Betriebsferien gibt!?
Erstellt am 19.12.2014 um 08:31 Uhr von WUrlaub
@Kölner
naja mal kurz vorbei schauen hieße dann einen Fahrtweg von 30 Km(einfach)
Notbesetzung ist im Vertrieb 1-2 Person zur Kundenbetreuung, die Geschäftsführung arbeitet außer Haus, Vertriebsleiter ist da wegen EDV Wartung, Perso ist an 1-2 Tagen im Haus(wann sie will,1 Person) und der Betriebsleiter ist hin und wieder da wegen Handwerkern und Wartungen usw.
Der Rest der Firma hat Betriebsurlaub, genehmigt vom BR, vorgegeben durch die Firma.
Erstellt am 19.12.2014 um 08:42 Uhr von Kölner
Dann macht mal eben schnell eine Regelungsabrede...
Erstellt am 19.12.2014 um 09:03 Uhr von Pickel
naja mal kurz vorbei schauen hieße dann einen Fahrtweg von 30 Km(einfach)
Sprecht mit dem AG ab dass in derzeitigen Fällen der nur ein Zugang per eMail erfolgen darf. Das Konto auch zwischen den Jahren abzurufen sollte machbar sein...
Und sollte es dann zu Themen kommen nie vergessen: BR ist ein Ehrenamt, das eben auch unangenehme Verpflichtungen mit sich bringt!
Erstellt am 19.12.2014 um 09:35 Uhr von PeterPaula
@WUrlaub, ich weiss jetzt nicht wie das Verhältnis zwischen Euch und dem AG ist aber wieso fragt Ihr nicht höflich schriftlich nach, ob es Anzeichen gibt, dass es während des "Betriebsurlaubs" zu Kündigungen kommen könnte? Und falls ja, ob er einem BRM, der von Euch noch ermittelt werden müsste, für diesen Zweck "der Kurzinformation", um eine Eilsitzung einberufen zu können, nicht ein Firmenhandy zur Verfügung stellen würde, auf dem der zuständige Personalbearbeiter den BR vorab informieren könnte ;)
"Der Rest der Firma hat Betriebsurlaub, genehmigt vom BR, vorgegeben durch die Firma."
Bei der nächsten Verhandlung bezüglich Betriebsurlaubs solltet Ihr dann ein solches Nothandy mit einbeziehen ;)
Erstellt am 19.12.2014 um 11:47 Uhr von WUrlaub
Vielen Dank für die Tipps.
Wurden umgesetzt.
Euch noch schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr!!
Gruß