Erstellt am 05.12.2012 um 09:19 Uhr von gironimo
Dennoch gilt § 87 BetrVG. Der BR hat mitzubestimmen. Mit Direktionsrecht geht da nichts
Erstellt am 05.12.2012 um 10:04 Uhr von meckerziege
Genau! Alleine kann er das nicht bestimmen.
Er muß Euch dazu ins Boot holen - gerade wegen der schlechten Auftrgaslage muß er mit Euch sprechen!
Hier geht es nicht nur um Urlaub, sondern um wirtschaftliche Angelegenheiten, die
unter Umständen das Personal betreffen können!!
Holt ihn an den Tisch und er soll die Karten offen legen!
Erstellt am 05.12.2012 um 10:23 Uhr von rkoch
Das galt übrigens auch schon für den bereits "geplanten" Weihnachtsurlaub. Ohne das der BR dem zugestimmt hat, hätte keiner der Kollegen Urlaub nehmen müssen...
Erstellt am 05.12.2012 um 14:45 Uhr von GuidoW
Das sind ja 6 Urlaubstage, welche euch der AG vorschreibt, ihr also nicht selber entscheiden könnt wann ihr die nehmt.
Würde ich als BR ablehnen.
Ich würde dann vorschlagen Ü-Std., wenn welche vorhanden, abzubauen oder Kurzarbeit anzumelden.
Hat man zwar etwas weniger Geld, aber die Urlaubstage werden nicht auf Grund von schlechter Auftragslage geopfert.
LG
Guido