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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Weihnachtsurlaub verlängern

B
berwie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR Kollegen Unser Geschäftsführer möchte den Weihnachtsurlaub bis zum 07.01.2013 verlängern. Geplant war das wir am 21.12.2012 schließen und am 02.01.2013 wieder öffnen. Wegen der schlechten Auftragslage möchte der Arbeitgeber den Urlaub bis zum 07.01 verlängern. Kann er das einfach so machen im rahmen seines Direktionsrechts? Welches Gesetz findet anwendung? Eine Vereinbarung oder ein Tarifvertrag besteht nicht über diesen Weihnachtsurlaub.

danke

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

05.12.2012 um 10:19 Uhr

Dennoch gilt § 87 BetrVG. Der BR hat mitzubestimmen. Mit Direktionsrecht geht da nichts

M
meckerziege

05.12.2012 um 11:04 Uhr

Genau! Alleine kann er das nicht bestimmen. Er muß Euch dazu ins Boot holen - gerade wegen der schlechten Auftrgaslage muß er mit Euch sprechen! Hier geht es nicht nur um Urlaub, sondern um wirtschaftliche Angelegenheiten, die unter Umständen das Personal betreffen können!! Holt ihn an den Tisch und er soll die Karten offen legen!

R
rkoch

05.12.2012 um 11:23 Uhr

Das galt übrigens auch schon für den bereits "geplanten" Weihnachtsurlaub. Ohne das der BR dem zugestimmt hat, hätte keiner der Kollegen Urlaub nehmen müssen...

G
GuidoW

05.12.2012 um 15:45 Uhr

Das sind ja 6 Urlaubstage, welche euch der AG vorschreibt, ihr also nicht selber entscheiden könnt wann ihr die nehmt. Würde ich als BR ablehnen. Ich würde dann vorschlagen Ü-Std., wenn welche vorhanden, abzubauen oder Kurzarbeit anzumelden.

Hat man zwar etwas weniger Geld, aber die Urlaubstage werden nicht auf Grund von schlechter Auftragslage geopfert.

LG Guido

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