Hallo BR Kollegen
Unser Geschäftsführer möchte den Weihnachtsurlaub bis zum 07.01.2013 verlängern.
Geplant war das wir am 21.12.2012 schließen und am 02.01.2013 wieder öffnen.
Wegen der schlechten Auftragslage möchte der Arbeitgeber den Urlaub bis zum 07.01 verlängern.
Kann er das einfach so machen im rahmen seines Direktionsrechts?
Welches Gesetz findet anwendung?
Eine Vereinbarung oder ein Tarifvertrag besteht nicht über diesen Weihnachtsurlaub.

danke