Erstellt am 18.12.2014 um 16:06 Uhr von Widder
Das BR 1 ist ein Grundlagenseminar nach § 37/6 BetrVG, und hat mit Urlaub ( Sonderurlaub) rein gar nichts zu tun.
Wenn der BR die Erfordernis festgestellt hat, fasst er einen Beschluß, wer, wann, wo, wielange, Kosten, und teilt dies dem AG mit.
Mehr ist nicht.
Erstellt am 18.12.2014 um 16:26 Uhr von Nubbel
den inhalt des seminares sollte man auch noch mitteilen. ein seminar ist arbeitszeit und hat mit urlaub nichts zu tun
Erstellt am 18.12.2014 um 16:29 Uhr von ThorstenH