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Übernahme Fremdmitarbeiter

N
NordischJung
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

besteht die Hoffnung, dass der AG verpflichtet ist, AN vom Fremddienstleister, nach mehr als 2 Jahren oder so, zu übernehmen? Wir haben 2, die seit mehr als 9 Jahren bei der Reinigungsfirma arbeiten. Sobald diese Firma gegen eine andere ausgetauscht wird, müssen die von der andern weiterbeschäftigt werden.

Grüße

Chris

1.31503

Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

18.12.2014 um 10:44 Uhr

@nordischjung Bitte verwechsel hier nicht Leiharbeiter und Dienstleister. Das sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe!

G
gironimo

18.12.2014 um 11:19 Uhr

Da könnt Ihr leider nur auf die Politik hoffen -

Angesichts der derzeitigen politischen Landschaft erscheint mir aber eine Änderung nicht in Sicht.

P
Pickel

18.12.2014 um 11:58 Uhr

Das ist eine naive Utopie das zu erhoffen. Dienstleister in Firmen sind Spezialisten auf ihrem Gebiet, in aller Regel auch in vielen anderen - oft sogar mit den gleichen Mitarbeitern und Vorrichtungen- tätig. Was für ein Gewinn wäre es für die Reinigungskraft / Objektschutzkraft, die zB 2 Stunden / Tag vorbeikommt, fest angestellt zu werden? Soll sie am Ende 6 AG haben und die Fahrtzeiten zwischen ihren Einsätzen nicht mehr als Arbeitszeit gewertet bekommen?

Soll jeder kleine AG Know-How für das Befüllen der Kaffee-Automaten, das Warten seiner 5 Kopierer etc. pp. aufbauen müssen?

Ich bin froh dass die Gesetzeslage Spezialisten erlaubt die ihre Geschäfte besser können und sich mein Betrieb auf das konzentrieren kann, was er kann!

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