Briefwahl - sammeln der Unterlagen durch Mitarbeiter?
Folgende Frage: Alle Fremdmitarbeiter wählen bei uns per Briefwahl. Der Vorgesetzte dieser Mitarbeiter sammelt die Unterlagen und gibt diese dann beim Wahlvorstand ab. Theoretisch könnte er die Briefunterlagen manipulieren. Ich gehe sogar davon aus. Kann ich was degegen tun? Wie seht ihr das ?
Community-Antworten (7)
05.04.2006 um 15:39 Uhr
Ja...mehrere WV mit der Entgegennahme der Briefwahlunterlagen beauftragen. Vier-Augen-Prinzip. Dann die Unterlagen sichern! Dem Vorgesetzten ist die Entgegennahme strikt zu untersagen! Ggf. würde auch die Entgegennahme dieser Unterlagen durch Dritte verweigern; vor allem dann wenn keine Vollmacht vorliegt!
05.04.2006 um 15:57 Uhr
Hallo undertaker7, zu Briefwahlunterlagen gehört auch ein, durch den Wahlvorstand frankierter Rückumschlag. Und der Weg zum nächsten Briefkasten dürfte wohl von jedem zu finden sein.
Weist Eure Briefwähler ggf. noch einmal auf den Postweg hin!
05.04.2006 um 16:04 Uhr
ja der rückumschlag frankiert liegt ja auch bei. die unterlagen wurden vor einer woche rausgeschickt. hauptsächlich sind dies ausländische mitarbeiter. bis heute sind ca. ein viertel der rückantworten zurückgekommen. am freitag ist bei uns wahltag. ist doch auffällig.
05.04.2006 um 16:50 Uhr
undertaker7, haben die ausländischen Mitarbeiter denn auch den Sinn und Zweck dieser Unterlagen verstanden??
Sprechen und verstehen alle die deutsche Sprache? Habt Ihr ansonsten z.B. übersetzte Unterlagen in deren Muttersprache beigefügt?
06.04.2006 um 11:16 Uhr
nein haben die nicht. hätten das dann auch in mehreren sprachen übersetzen müssen. mehrere nationen sind bei uns im lager tätig.
06.04.2006 um 11:31 Uhr
undertaker7, mit Deiner letzten Antwort sollte der schleppende Rücklauf der Briefwahlunterlagen Eurer kleinstes Problem sein.
BAG, Beschluss vom 13.10.2004, AZ: 7 ABR 5/04
"Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl wegen fehlender Information ausländischer Arbeitnehmer über die Wahlvorschriften in deren Landessprachen."
Eine Betriebsratswahl ist erfolgreich anfechtbar und damit unwirksam, wenn der Wahlvorstand entgegen § 2 Abs. 5 WO über das Wahlverfahren und dessen Einzelheiten ausschließlich in deutscher Sprache unterrichtet, obwohl er davon ausgehen musste, dass im Betrieb ausländische Arbeitnehmer beschäftigt sind, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind
06.04.2006 um 15:15 Uhr
hallo danke. mal abwarten was morgen passiert.
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