Übernahme wegen JAV wird mir schwer gemacht - Ist der erste Antrag nichtig, weil ich den auf unbefristete Übernahme gestellt habe?
Hey Leute, ich habe zuerst einen Antrag auf Übernahme geschrieben. Dies ist bei uns in der Firma so üblich wenn man für ein halbes Jahr übernommen werden will. Ein Tag später habe ich den Antrag auf unbefristete Übernahme wegen meiner JAV Arbeit gestellt. Nun meine Frage: Ist der erste Antrag nun nichtig, weil ich den Antrag auf unbefristete Übernahme gestellt habe? Kennt ihr Gesetztestexte dazu???
Schon mal danke
Community-Antworten (1)
03.04.2008 um 10:04 Uhr
@BieneMaja99
...Ist der erste Antrag nun nichtig....so wie ich das sehe, hast du weiterhin einen Anspruch auf unbefristet Übernahme in ein Vollzeit-arbeitsverhältnis. Strategische Verfahrensweise bei §§78a BetrVG hier einige Infos, wenn du magst... http://www.karlsruhe.igm.de/downloads/artikel/attachments/ARTID_5180_20050930144948.pdf?name=Handlungshilfe.
Wende dich an den BR oder die GEW!
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