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Diensttelefon / Diensthandy

A
antoniaat
Jan 2018 bearbeitet

Hat der stellv. BR-Vorsitzende einen Anspruch auf ein Diensttelefon / Diensthandy?

1.20603

Community-Antworten (3)

G
gironimo

17.12.2014 um 19:56 Uhr

Wenn es "erforderlich" ist (siehe § 40 BetrVG). Dies dürfte in der Regel relativ leicht zu beschließen und zu begründen sein, wenn z.B. der stellv. nicht automatisch das Telefon im BR-Büro nutzen kann

H
Hoppel

17.12.2014 um 21:46 Uhr

@ gironimo

Ich muss mich doch schwer wundern ...

Darf man BRM neuerdings nur auf einer BR-Nummer anrufen??? Und warum sollte ein stellv. BRV anders gestellt sein, als JEDES andere BRM auch?

@ antoniaat

http://www.schwbv.de/urteile/34.html

Aber nur weil ein BRM die Funktion als stellv. BRV inne hat, begründet das definitiv keinen Anspruch auf ein Diensttelefon/Diensthandy. Der stellv. BRV ist doch ausschließlich im Verhinderungsfall des BRV in dieser Position gefordert und ansonsten ein ganz normales Mitglied des BR ...

D
Dezibel

18.12.2014 um 06:47 Uhr

Ich denke, das ist von den konkreten Umständen abhängig. Ich konstruiere mal den dümmsten Fall: 5er Gremium, 4 davon kaufmännische Mitarbeiter, die auf dem Schreibtisch ein Telefon haben. Einer ist gewerblicher auf Montage. Und DAS ist der stellvertretende Vorsitzende. In dem Fall würde ich ihm selbstverständlich ein Handy zusprechen, da er ja sonst gar nicht erreichbar wäre. ;-))

Ansonsten kann ich nur Hoppel zustimmen.

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