Diensthandy privat genutzt - reicht das für eine Kündigung?
Unser Chef will vom BR die Genehmigung zur Einsicht in die Einzelverbindungsliste eines MA der vor 1 Jahr schon eine Abmahnung erhielt, weil er das Diensthandy extrem für Privatgespräche mißbrauchte. MA hat schon wieder größere Rechnung privat. Steht Kündigung ins Haus? Wie würdet ihr entscheiden?
Community-Antworten (8)
25.10.2005 um 13:52 Uhr
Ich würde den AG erst einmal fragen, welche Absichten er hat. Handelt mit dem AG eine zweite Abmahnung aus, wenn die Liste einen eventuellen Mißbrauch aufzeigt. Dann würde ich mit dem Arbeitnehmer sprechen und íhn fragen, ob er noch zu retten ist.
25.10.2005 um 14:01 Uhr
Ist schon mal ne gute Massnahme. So würde ich auch vorgehen. Ausserdem sollte der Mitarbeiter für bereits getätigte Privatgespräche die Kosten tragen. Bei einem weitern Vergehen in dieser Richtung würde ich als BR-Mitglied allerdings dann auch einer Kündigung zustimmen, da der Mitarbeiter dann anscheinend unbelehrbar ist.
25.10.2005 um 14:53 Uhr
Michael, der Vorgehensweise von viktor stimme ich auch zu, niemals aber einer Kündigung, es sei denn, der BR hat sie nach §104 selbst beantragt. bernd
25.10.2005 um 15:57 Uhr
Hallo Bernd, ich sehe es auch so das der BR sich gegen eine Kündigung aussprechen sollte. In diesem Fall ist allerdings schon eine Abmahnung erfolgt. Und ich habe nur davon gesprochen das bei weiteren Vergehen in dieser Richtung einer Kündigung zugestimmt werden sollte. Sonst kann ja auch jeder Mitarbeiter tun und lassen was er will.
25.10.2005 um 16:16 Uhr
Ist in der ersten Abmahnung denn auch korrekt auf die Folgen bei erneutem Verstoß hingewiesen worden? Ich frage das deshalb, weil bei uns gern mal Abmahnung darüber geschrieben wird, es sich dann aber nur um einen "schriftlichen Anpfiff" handelt
25.10.2005 um 16:33 Uhr
davon bin ich jetzt einfach mal ausgegangen.
25.10.2005 um 21:03 Uhr
um eine Kündigung zu vermeiden könnt Ihr auch mit AG und dem Mitarbeiter vereinbaren das des AG das privat vertelefonierte vom Gehalt abgezogen bekommt. Wenn es zur Kündigung kommt braucht Ihr nicht zustimmen, es reicht und wird als Zustimmung verstanden wenn ihr Euch zu der Kündigung nicht äußert. Das sieht den anderen Mitarbeitern gegenüber, für Euch als BR besser aus. ferdi
26.10.2005 um 02:26 Uhr
Wieso sieht es für den BR besser aus wenn er nicht Stellung bezieht?
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