Erstellt am 10.10.2006 um 20:26 Uhr von NY2001
Hallo...
Natürlich dürfen die Gespräche der BR-Mitglieder nicht abgehört werden, da diese der Schweigepflicht unterliegen und diese somit nicht mehr gewährleistet ist.
Du schreibst das Gespräch erfolgte in der Arbeitszeit, solange es kein persönliches Gespräch war und es zur Information eines derzeit nicht persönlich anwesenden BR-Mitglied diente, ist das kein Problem.
Denn Betriebsratarbeit hat vor der anderen Arbeit Vorrang und kann vom Chef nicht beanstandet werden oder gar verboten.
Ich hoffe das hilft dir?!
;-)
Erstellt am 10.10.2006 um 20:38 Uhr von Lotte
Mecki,
als Arbeitnehmerin hast Du das Recht, den Betriebsrat während der Arbeitszeit in der Sprechstunde aufzusuchen (soweit vorhanden) und natürlich auch, mit einem Betriebsratsmitglied während der Arbeitszeit zu telefonieren.
Erstellt am 10.10.2006 um 22:12 Uhr von Ramses II
Mecki,
sofern die Rufnummern erfasst werden kann man an der Rufnummer feststellen wen Du angerufen hast. Regelungen dass diese Nummern ausgeblendet werden müssen sind mir nicht nekannt, man kann sich auch fragen ob das Sinn macht wenn dann in der Aufstellung steht: "34:12 Minuten ohne Rufnummernerfassung".
NY2001,
was soll das denn: "Natürlich dürfen die Gespräche der BR-Mitglieder nicht abgehört werden, da diese der Schweigepflicht unterliegen und diese somit nicht mehr gewährleistet ist."
Telefongespräche dürfen grundsätzlich (ohne Einwilligung der Teilnehmer) nicht abgehört werden, egal ob ein BR daran beteiligt ist, oder nur zwei dreijährige Kinder.
Und das "Denn Betriebsratarbeit hat vor der anderen Arbeit Vorrang und kann vom Chef nicht beanstandet werden oder gar verboten."? Das betrifft doch nur die Betriebsratsmitglieder, aber nicht die anderen AN!