Betriebsvereinbarung Kameraüberwachung - was sollte der BR beachten?
hallo kollegen!
wir haben grade einen entwurf zu einer BV kameraüberwachung vorliegen. in einem anhang sollen zahl und genauer bereich genannt sein. habt ihr vieleicht anregungen und knackpunkte, die wir beachten sollten? die schwachstellen zeigen sich ja leider meistens erst im tagesgeschehen... geregelt werden soll unter anderem der zugriff auf die bänder nur mit br anwesenheit und protokoll. die bänder werden nur zu strafrechtlichen gesichtspunkten angesehen und ohne grund max. 31 tage aufbewahrt.
Community-Antworten (3)
10.10.2005 um 21:15 Uhr
Zweck der BV - Vermeidung und Aufklärung von Diebstählen Beschreibung der Anlage ergibt sich aus Anlage… u. ist Bestandteil dieser Vereint. Der Betrieb d. V-Anlage dient nicht d. Zweck d.Leistungs- u. Verhaltenskontrolle d. AN Verwertung d. Erkenntnisse zu diesem Zweck ist unzulässig mit Ausnahme bei Diebstahl u. Unterschlagung Eine laufende Kontrolle am Bildschirm d. Anlage ist unzulässig Videobänderwerden alle …Tage überspielt Eine Verwertung danach ist unzulässig. Die Einsichtnahme ist nur in Anwesenheit eines BR- Mitgl. Zulässig. Die Betriebsleitung benennt wechselnd ein Mitgl. Zur Einsichtnahme jeweils im Voraus. Es ist zu gewährleisten, das d. Zugriff auf d. V.- Bänder nur in Anwesenheit…… möglich ist (sogen. zwei Schlüsselsystem), mit Ausnahme bei erforderlichen Wartungs- u. Reparaturarbeiten. Diese werden dem BR vorher mitgeteilt.
Das Wort unzulässig so oft ist beabsichtigt.
11.10.2005 um 10:39 Uhr
Bei uns haben wir die Nutzung des Kamerasystems auch dergestalt eingeschränkt (für unzulässig erklärt). Den Zugriff haben wir durch zwei Passwörter sperren lassen (eines der AG, eines der BR). Zugriff ist nur bei eingabe BEIDER Passwörter möglich. Weiterhin haben wir hier eine Büroöffnungszeit von 6:00 bis 19:00 Uhr. Da das Kamerasystem dem Einbruch vorbeugen soll, haben wir die Betriebszeit des Systems innerhalb dieser "Arbeitszeit" für unzulässig erklärt. Meint: von 6:00 bis 19:00 Uhr passiert nichts, da das System nicht eingeschaltet ist.
PS: an einem anderen Standort, an den eine Garage angeschlossen ist, ist der Betrieb der "Garagenkameras" mit Monitorüberwachung durch den Empfang gestatten (Sicherheit für die MitarbeiterInnen). Das müßt Ihr aber selbst entscheiden.
Gruß
11.10.2005 um 13:48 Uhr
vielen dank kollegen, das mit den reperaturen hatten wir noch nicht...
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Kameraüberwachung im IT Bereich
ÄlterIm IT-Bereich und Serverraum sollen spezielle Zugangsvoraussezungen und Kontrollen eingeführt werden: Es handelt sich dabei um: Zugangskontrolle zu den Serverräumen : Hier ist vorgesehen, dass
BV zur Kameraüberwachung der Aussenzugänge
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen, wegen Diebstählen in erheblichem Ausmaß und weil wir zur Zugangskontrolle unserer Werke und Gelände verpflichtet sind möchte unser AG Kameras zur Überwachung v
Kameraüberwachung
ÄlterKameraüberwachung für das Firmengelände. 6 Kameras überwachen den Platz und nebenbei die Aktivitäten der Mitarbeiter. Ist das erlaubt,wie soll sich der Betriebsrat verhalten.
Betriebsvereinbarung kameraüberwachung
ÄlterHallo Kollegen, wir bekamen von unserem Arbeitgeber einen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung vorgelegt. Habt Ihr schon solch eine Betriebsvereinbarung? Was sollte unbedingt