Erstellt am 16.08.2006 um 12:59 Uhr von paula
der einsatz einer solchen kamera ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 BetrVG. Der einsatz kann vom BR bis zum abschluss einer vereinbarung untersagt werden
Erstellt am 16.08.2006 um 13:48 Uhr von Biker35
Heisst das, dass es möglich ist, ihm den Zugang nur vom Betrieb aus zu erlauben?
Erstellt am 16.08.2006 um 14:04 Uhr von paula
wenn ihr euer mitbestimmungsrecht hinsichtlich der kamera noch nicht ausgeübt hat darf er die überhaupt nicht benutzen. weder von zu hause noch im betrieb!!
Erstellt am 16.08.2006 um 17:08 Uhr von Biker35
Wir sind dabei, eine Betriebsvereinbarung über Kontrollmaßnahmen zu vereinbaren bzw. haben einen Entwurf vorgelegt bekommen, der aber die Kameras überhaupt nicht berücksichtigt. Das wollen wir ändern.
Wir sind ein neugewählter BR, und der, zu dem wir gehörten, bevor wir unseren eigenen BR wählen konnten, hat sich offensichtlich nicht darum gekümmert.
Erstellt am 16.08.2006 um 17:30 Uhr von Biker35
Wir sind dabei, eine Betriebsvereinbarung über Kontrollmaßnahmen zu vereinbaren bzw. haben einen Entwurf vorgelegt bekommen, der aber die Kameras überhaupt nicht berücksichtigt. Das wollen wir ändern.
Wir sind ein neugewählter BR, und der, zu dem wir gehörten, bevor wir unseren eigenen BR wählen konnten, hat sich offensichtlich nicht darum gekümmert.