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Kameraüberwachung von Geschäftsräumen durch den AG zulässig?

B
Biker35
Jan 2018 bearbeitet

Unser Geschäftsstellenleiter hat dem BR mitgeteilt, dass er von zu Hause aus auf die Kameras in den Geschäfträumen (Verkaufsräume und Lager) zugreifen kann. Ist das so zulässig? Falls nicht, wie kann man dagegen vorgehen?

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Community-Antworten (5)

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paula

16.08.2006 um 14:59 Uhr

der einsatz einer solchen kamera ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 BetrVG. Der einsatz kann vom BR bis zum abschluss einer vereinbarung untersagt werden

B
Biker35

16.08.2006 um 15:48 Uhr

Heisst das, dass es möglich ist, ihm den Zugang nur vom Betrieb aus zu erlauben?

P
paula

16.08.2006 um 16:04 Uhr

wenn ihr euer mitbestimmungsrecht hinsichtlich der kamera noch nicht ausgeübt hat darf er die überhaupt nicht benutzen. weder von zu hause noch im betrieb!!

B
Biker35

16.08.2006 um 19:08 Uhr

Wir sind dabei, eine Betriebsvereinbarung über Kontrollmaßnahmen zu vereinbaren bzw. haben einen Entwurf vorgelegt bekommen, der aber die Kameras überhaupt nicht berücksichtigt. Das wollen wir ändern. Wir sind ein neugewählter BR, und der, zu dem wir gehörten, bevor wir unseren eigenen BR wählen konnten, hat sich offensichtlich nicht darum gekümmert.

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Biker35

16.08.2006 um 19:30 Uhr

Wir sind dabei, eine Betriebsvereinbarung über Kontrollmaßnahmen zu vereinbaren bzw. haben einen Entwurf vorgelegt bekommen, der aber die Kameras überhaupt nicht berücksichtigt. Das wollen wir ändern. Wir sind ein neugewählter BR, und der, zu dem wir gehörten, bevor wir unseren eigenen BR wählen konnten, hat sich offensichtlich nicht darum gekümmert.

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