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Kameraüberwachung im IT Bereich

G
Guardiola
Jan 2018 bearbeitet

Im IT-Bereich und Serverraum sollen spezielle Zugangsvoraussezungen und Kontrollen eingeführt werden:

Es handelt sich dabei um:

  • Zugangskontrolle zu den Serverräumen : Hier ist vorgesehen, dass der Zugang nur definierten Kollegen gestattet wird. Diese werden definiert und der Zugang über eine technische Lösung wie Sicherheitstoken, Fingerprintreader o.ä. in Verbindung mit einem Türöffner umgesetzt. Die dabei anfallenden Daten wie: Wer ist wann eingetreten werden dabei erfasst.
  • Kameraüberwachung der beiden Serverräume : Hier ist vorgesehen die beiden Räume mittels digitaler Kameras optisch zu überwachen. Auch hier werden die dabei anfallenden Daten für einen definierten Zeitraum gespeichert. Darum meine Frage: kann man diese Maßnahmen umsetzen und muss ich dabei irgendwas beachten was durch den Betriebsrat genehmigt werden muss?
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Community-Antworten (2)

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gironimo

05.07.2013 um 17:38 Uhr

Der BR sollte hierzu unbedingt eine Betriebsvereinbarung abschließen. Zu beachten wäre eine ganze Menge. Vielleicht sucht Ihr Euch einen Sachverständigen zu diesem Thema (hier reicht ein Fachanwalt nicht aus; es sollte jemand sein, der das Thema Mitbestimmung und IT-Technik als Fachgebiet hat. Findet man diverse im Netz). Es gibt auch Seminare zur IT/Kameraüberwachung.

W
Watschenbaum

05.07.2013 um 18:36 Uhr

der Betriebsrat hat umfangreiche Informations - und Mitbestimmungsrechte und ist an einer solchen Aktion unbedingt vollumfänglich zu beteiligen (§ 87 BetrVG, Abs. 1 Nr.6) ansonsten kann dir passieren, daß irgendwann eine einstweilige Verfügung hereinflattert, und im schlimmsten Fall alles wieder ausgebaut werden müsste

also vor Umsetzung unbedingt den BR anhören

er wird vermutlich, wie gironimo schon erwähnte, dazu eine BV abschließen wollen, was auch völlig legitim und für beide Seiten zu empfehlen wäre

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