Kameraüberwachung
Kameraüberwachung für das Firmengelände. 6 Kameras überwachen den Platz und nebenbei die Aktivitäten der Mitarbeiter. Ist das erlaubt,wie soll sich der Betriebsrat verhalten.
Community-Antworten (5)
07.09.2014 um 10:16 Uhr
@ Kohlenschlamm
Der BR sollte zwingend eine Betriebsvereinbarung abschließen! Guck mal auf diese Seiten:
https:www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/
Und hier noch eine interessante Entscheidung zum Thema: http://dejure.org/2013,26316
07.09.2014 um 10:34 Uhr
Erlaubt ist es in sofern, wenn der BR zugestimmt hat (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, der ja u.a. auch auf gesetzliche/rechtliche Vorgaben zu achten hat - aber eben nicht nur).
Also mit dem AG verhandeln, wo welche Kameras hingehören, ob sie überhaupt 24 Std. im Betrieb sein müssen, was mit den Aufzeichnungen ist, Zweckbestimmung, wer kann sie wann nutzen usw.
07.09.2014 um 11:03 Uhr
@ gironimo
Ich glaub es hackt ...
Du verkaufst die Zulässigkeit der Kameraüberwachung so, als ob es bereits ausreicht, dass ein BR zugestimmt hat, auch wenn ggf. datenschutzrechtliche Vorgaben/Bestimmungen nicht beachtet werden!
So kommt nämlich Deine ergänzende Bemerkung " - aber eben nicht nur" an!
07.09.2014 um 11:38 Uhr
Nein - das sehe ich nicht so.
Leider verstehen BRs ihre Mitbestimmung aber oft so, dass sie einer Maßnahme (hier Kameraüberwachung) zustimmen, wenn sie rechtlich zulässig ist.
Zur Mitbestimmung gehört aber eben mehr - nicht nur zu prüfen, ob rechtliche Grenzwerte wie Datenschutz oder ähnliches eingehalten werden.
Das diese Prüfung ein BR selbstverständlich durchführt, wenn er mit dem AG verhandelt, sollte Grundlage der BR Arbeit sein (schon aus dem Aufgaben des BR heraus, § 80 BetrVG).
Aber selbst wenn etwas zulässig ist, heißt das doch noch lange nicht, dass der BR dem zustimmt. Der BR kann doch andere Aspekte in die Diskussion einbringen, die "zum Wohle der AN" sinnvoll erscheinen, und mit dem AG in einer BV niederlegen.
Darum ist für mich immer die erste Antwort auf eine Frage, ob eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme erlaubt ist: Ja, wenn der BR seine Mitbestimmung (verantwortungsvoll)wahrgenommen hat.
07.09.2014 um 11:56 Uhr
Wenn es so gemeint war, ist´s ja gut ...
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