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Beten am Arbeitsplatz

B
Binemaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo hab da mal ne Frage wie das mit muslimische Mitarbeiter und dem beten am Arbeitsplatz ist? Kann man das verbieten?

3.06306

Community-Antworten (6)

G
gironimo

17.12.2014 um 16:54 Uhr

Der § 75 BetrVG und § 80 BetrVG zeigen den Weg, den BR und AG zu gehen haben.

Einfach den Arbeitsplatz verlassen geht aus keinem Grund - aber Regelungen zu finden, die die religiösen Bedürfnisse der AN berücksichtigen ist Aufgabe der Betriebsparteien

C
Casandra

17.12.2014 um 16:55 Uhr

@Binemaus

Nein!

LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01

Amtlicher Leitsatz: Der gläubige Arbeitnehmer ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange wegen seiner Grundrechte aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich berechtigt, seinen Arbeitsplatz zur Abhaltung kurzzeitiger Gebete zu verlassen. Insoweit kann ein Leistungshindernis nach § 616 BGB bestehen.

Wegen der aus Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Belange des Arbeitgebers darf der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht ohne Rücksprache mit seinem Vorgesetzten verlassen. Die Pflichtgebete des Islam sind nur innerhalb eines Zeitrahmens je nach Sonnenstand abzuhalten. Der Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, den genauen Zeitpunkt seiner Arbeitsunterbrechung innerhalb des Zeitrahmens ohne Rücksprache mit seinem Vorgesetzten selbst zu bestimmen.

H
Hoppel

17.12.2014 um 21:53 Uhr

Komisch ...

LAG Hamm · Urteil vom 18. Januar 2002 · Az. 5 Sa 1782/01

  1. Ein Arbeitnehmer verzichtet nicht auf seine Grundrechte aus Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG, weil er bei Abschluss des Arbeitsvertrages damit rechnen musste, dass die ordnungsgemäße Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten mit seinen Verpflichtungen gegenüber seinem Glauben kollidieren könnten.

  2. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, durch Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 geschützte Gebetspausen des muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit hinzunehmen, wenn hierdurch betriebliche Störungen verursacht werden.

V
Victorious

18.12.2014 um 20:44 Uhr

Vielleicht bringen die in diesem Urteil aufgeführten Argumente etwas Licht ins Dunkel: BAG Urt. v. 24.02.2011, Az.: 2 AZR 636/09

M
Multibär

18.12.2014 um 22:55 Uhr

@all, vieleicht muss überlegt werden ob die Betrieblichen Belange und das Bedürfniss auf das Beten nicht in einklang gebracht werden können. Es gibt ja feste zeiten für das Beten und ich meine es dauerd ja nicht Stunden lang, auch ist der Raum dafür bestimmt zu finden.

Die frage für die Zukunft müsste heissen wie gehen wir mit den Bedürfniss Relgion um ? Muss da was im Vorfelde mit dem Bewerber besprochen werden geht das oder muss das erst hoch kochen?

Reden wir überabwehr Reaktion oder auf Vernüftige Deskusion mit einem ergbniss welches das Arbeitsklima steigert und damit die Produktivität

S
Snooker

19.12.2014 um 07:44 Uhr

Ich würde es erst mal mit Gespräche beim AG versuchen. Hier mal in Beispiel aus der Welt des www. Auch wenn im Arbeitsrecht der Grundsatz gilt, dass ohne Arbeit kein Lohn gezahlt wird, können Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf ihre gewohnten Bezüge haben – auch wenn sie gerade keinen Dienst tun. Ein solcher Sonderfall kann unter Umständen auch dann vorliegen, wenn der Beschäftigte bestimmte religiöse Pflichten erfüllen muss. Bezahlter Sonderurlaub ist daher zum Beispiel vorgesehen, wenn ein Arbeitnehmer kirchlich heiratet.

Probleme können allerdings dann auftreten, wenn Gläubige sich während ihrer Arbeitszeit in regelmäßigen Pausen zum Gebet zurückziehen – so auch in einem Fall, in dem ein muslimischer Lagerarbeiter von seinem Chef pro Tag eine dreiminütige Freistellung verlangte, um sein Morgengebet ausführen zu können (vgl. LAG Hamm, Az. 5 Sa 1782/01).

„Zwar ist der Arbeitgeber generell gehalten, auf die religiösen Belange seiner Belegschaft Rücksicht zu nehmen“, so Arbeitsrechtler Andelewski. Auch hier komme es allerdings auf die Umstände des Einzelfalles an. „Handelt es sich um einen Tätigkeit, bei der eine dreiminütige Fehlzeit regelmäßig nachgeholt werden kann, gibt es wohl kaum ein Argument, die Pause zu verweigern“, so der Jurist. Wolle hingegen ein muslimischer Pilot sich regelmäßig aus dem Cockpit verabschieden, um zu beten, werde er damit wohl ebenso auf Widerstand stoßen, wie der Arbeiter, dessen Band während der Gebetspause angehalten werden müsste.

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