Moin.

Unser Firma fusioniert demnächt mit eine andern. In diesem Zuge gibt es neue Arbeitsverträge, welche die MA unterschreiben können, aber nicht müssen. Sie könnten auch zu ihren alten (meist sogar etwas schlechteren ) Konditionen weiterarbeiten.

Der AG gibt aber durch die Blume zu verstehen, dass diejenigen, die nicht den Vertrag wechseln, auch nicht in den Genuß etwaiger künftiger Lohnerhöhungen kommen werden. Diese sind allerdings auch nicht bestandteil des neuen Vertrages.

Ist das rechtens? Kann ein AG nur einem Teil der Belegschaft eine Lohnerhöhung aussprechen? Wir haben keinen TV.

Gruß,
Thessa