Erstellt am 16.12.2014 um 15:05 Uhr von rolfo
Das hätte eigentlich schon bei der Wahl durch den Wahlvorstand geschehen müssen.
Wie habt ihr das denn bisher gelöst mit dem Nachrücken als Ersatzmitglied?
Öffentliche Auslosung bedarf es nicht mehr.
Erstellt am 16.12.2014 um 15:18 Uhr von OttoBR
Haben wir noch nie benötigt.
Erstellt am 16.12.2014 um 17:35 Uhr von Matze
Mein Vorschlag:
Wahlvorstand beauftragen, um dies nachzuholen.
Und hoffen, dass dem keiner widerspricht.
Erstellt am 16.12.2014 um 18:26 Uhr von Casandra
Erstellt am 16.12.2014 um 21:07 Uhr von celestro
Den Wahlvorstand, den es bei der Wahl gab, die zu dem oben genannten Ergebnis geführt hat (gleiche Stimmenzahl).
Erstellt am 16.12.2014 um 22:03 Uhr von Casandra
Dann sieh mal zu, dass du den wieder zusammenbekommst. Und erzähl deinem Chef dann auch gleich warum…
An deiner stelle würde ich das Träumen aber auf die Nachtstunden beschränken. Es könnte sonst schnell ein Albtraum werden.
Erstellt am 17.12.2014 um 07:22 Uhr von Hoppel
@ OttoBR
Der Wahlvorstand hat hier überhaupt NICHTS mehr zu tun! Trommelt Euren BR und die zwei Nachrücker zusammen, dann wird ausgelost.
Die Lose sollten zwingend einheitlich sein, damit sich hinterher keiner beschweren kann.
Erstellt am 17.12.2014 um 09:53 Uhr von PeterPaula
Nunja, der Wahlvorstand, der die BR-Wahl leitete, der hat in der Tat nichts mehr zu melden, weil es ihn schlicht nach der Konstituierung nicht mehr gibt! Ich finde den Fall jedoch sehr interessant, denn was ist wenn beide EBRM nun auf das Recht pochen auf z.B. Platz 18 zu stehen? Und weiter gefragt, wenn ein Gremium ein "gesetzliches" Losentscheid durchführt und sie wären eigentlich garnicht zuständig, was passiert mit den Beschlüssen die dadurch und im Beisein des vermeintlich (!) falschen EBRM beschlossen wurden?
Ich würde da lieber vorher die Meinung eine Fachanwaltes hören wollen, der mir nicht sein Bauchgefühl sondern die Rechtslage darlegt ;)
Erstellt am 17.12.2014 um 09:57 Uhr von Kölner
@PeterPaula
Quatsch! RA? Und der AG soll den bezahlen?
Warum soll der BR denn nach der Konstituierung nicht zuständig sein.
Hier schreien im Moment verdächtig viele Antwortgeber nach einem RA und wollen diesen bemühen. Das ist echt ne Marotte und birgt die Gefahr, sich als BR nur noch lächerlich zu machen und das Kostenminimierungsprinzip ad absurdum zu führen.
Erstellt am 17.12.2014 um 10:10 Uhr von PeterPaula
@Kölner,
"Und der AG soll den bezahlen?"
Naja, man könnte den Beschluss der Kostentragung nach § 40 BetrVG ablehnen, den Tagesordnungspunkt "Tragung der Kosten für Anfrage beim RA bezüglich z.B. Punkt 8" auf den BRV abwälzen, damit dem AG keine Kosten entstehen ;)
"Warum soll der BR denn nach der Konstituierung nicht zuständig sein."
Wo liest Du das ich schrieb, das der BR nach der Konstituierung nicht zuständig sei?
Sollte das Gremium tatsächlich nicht zuständig sein, dessen Frage ich eben nicht beantworten kann, da ich solchen Fall noch nie erlebt oder gelesen habe, ist die Einschaltung eines RA zur Klärung der Rechtslage nicht der verkehrteste Weg. Bei uns z.B. ist es bei Streitigkeiten bei Gericht mit dem AG fast immer so, insbesondere wenn ihm die Beschlüsse nun garnicht gefallen, dass der AG Vertreter "die ordentliche Beschlussfassung mit Nichtwissen bestreitet". Sieht die Lage aber nun so aus, dass der BR nicht zuständig wäre, stelle ich mir die Beweislage einer ordentlichen Beschlussfassung mit einem vermeintlich (!) falsch geladenen EBRM lustig vor ;)