Erstellt am 14.12.2014 um 17:59 Uhr von HansWalterK
Nein!
Auch bei dem bei euch durchzuführenden vereinfachten Wahlverfahren benötigen die Wahlvorschläge entsprechende Stützunterschriften.
Erstellt am 14.12.2014 um 21:31 Uhr von Hoppel
@ Rosen
Auch für die JAV Wahl gilt der § 14 Abs. 2-5 BetrVG:
4) In Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte.
5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein.
Wird bei Euch jetzt erstmalig eine JAV gewählt? Oder warum habt ihr einen so merkwürdigen Zeitpunkt Wahl?