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Urlaub für Weihnachtsfeier in Österreich

I
iseeyou
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, hab da mal eine Frage. Die Firma hat einen Hauptsitz in Österreich und möchte das in diesem Jahr die Weihnachtsfeier dort sein soll. Dafür müssen 2 Tage Urlaub genommen werden, ist das ok so ????? ( am 18.12 + 19.12. sollen wir dafür Urlaub nehmen ) Wünsche allen noch einen schönen 3ten Advent

2.017024

Community-Antworten (24)

P
Pickel

14.12.2014 um 11:16 Uhr

Ist denn die Veranstaltung Pflicht?

G
gironimo

14.12.2014 um 11:17 Uhr

Wenn der AG die Teilnahme an dieser Feier voraussetzt(Pflichtveranstaltung), ist das nicht o.k.

Wenn die Teilnahme freiwillig ist, kann der AG auch selbst seine Bedingungen definieren.

Als BR würde ich auf jeden Fall versuchen zumindest eine 50/50-Trgrlung hinzubekommen.

M
Moreno

14.12.2014 um 11:18 Uhr

Nein natürlich ist das nicht okay wenn ich Urlaub habe mache ich was ich will, feier aber bestimmt nicht mit meinem Chef! :-) habt Ihr einen Betriebsrat wenn ja ist dieser in der Mitbestimmung und könnte gegen solch einen Quatsch vorgehen!

H
Hoppel

14.12.2014 um 11:49 Uhr

P
Pickel

14.12.2014 um 12:09 Uhr

Moreno du antwortest hier völlig an der Frage vorbei, wir sollten zuerst einmal wissen ob die Veranstaltung Pflicht ist. Denn wenn nicht, ist das alles völlig in Ordnung.

Und mal angenommen, der AG zahlt Transfer und 2 Übernachtungen in einem guten Hotel, organisiert eine schöne Weihnachtsfeier und auch sonst ein spannendes Rahmenprogramm. Dann könnte es auch viele Menschen geben, die dann gerne freiwillig mit ihren Kollegen die 2 Urlaubstage verbringen. Und alles ist völlig ok. Dass du dann nicht dazu gehörst, liegt vielleicht dann auch eher an dir...

M
Moreno

14.12.2014 um 13:00 Uhr

Pickel wer hir falsch antwortet weiss ich nicht der Frat

M
Moreno

14.12.2014 um 13:04 Uhr

Nochmal :-) pickel der Fragesteller schreibt esmussUrlaub genommen werden und wenn ich Urlaub nehme dann kann ich machen was ich will und wenn die Feier im 5Sterne Hotel statt findet. Wenn Pflichtveranstaltung dann kein Urlaub ist doch wohl klar oder geht dies nicht in dein pickliges Gehirn?

W
waf-admin

14.12.2014 um 13:12 Uhr

Bitte beachten Sie unsere Spielregeln für das Forum

P
Pickel

14.12.2014 um 14:18 Uhr

Ach Moreno, bisschen weniher Glühwein, dann schaffst du es auch hier sinnvoll zu antworten. Der Fragesteller hat nicht geantwortet ob die Veranstaltung Pflicht ist, daher ist alles was du bisher geschrieben hast völlig blödsinnig.

M
Moreno

14.12.2014 um 14:24 Uhr

Na Pickel die Frage war doch der Ag will in Österreich feiern und dafür müssen zwei Tage Urlaub genommen werden ist das okay? Nein ist es nicht wenn dies eine Pflichtveranstaltung ist. Wenn der Fragesteller sich freuen würde vom Chef im Urlaub nach Österreich eingeladen zu werden hätte er doch wohl kaum diese Frage hier reingestellt!

H
Hoppel

14.12.2014 um 14:35 Uhr

Kann der AG seine AN zur Teilnahme an einer Weihnachtsfeier mit ausschließlich privatem Charakter verpflichten???

NEIN! Daher stellt sich für mich erst gar nicht die Frage einer Pflichtveranstaltung, für die man ggf. Urlaub nehmen müsste!

Kann der AG seine AN dazu verpflichten, an einer betrieblichen Veranstaltung teilnehmen zu müssen, die mind. eine Übernachtung beinhaltet? Hier kommt es auf den AV an! Aber wenn es eine Verpflichtung zur Teilnahme gäbe, kann sich diese Verpflichtung NUR auf den betrieblichen Teil erstrecken! Ich kann nicht gezwungen werden, dem geselligen Teil beiwohnen zu MÜSSEN.

Im Falle einer betrieblichen Pflichtveranstaltung scheidet außerdem bereits aus, dass AN dafür Urlaub nehmen müssen!

BTW ... wenn sich pickelige Morenos einfach mal die Mühe gemacht hätten, den von mir eingestellten Link anzusehen, wäre diese unsägliche Diskussion vollkommen unnötig gewesen!

P
Pickel

14.12.2014 um 14:55 Uhr

Hoppel was du schreibst ist doch völlig unstrittig.

Hier im Forum wurde aber zB auch schon gefragt ob der AG zu Weihnachtsfeiern verpflichtet werden kann. So einseitig wie Moreno würde ich die FRage daher nicht interpretieren. Und daher meine Ausgangsfrage die im 2. Schritt all das Geschriebene implementiert hätte.

M
Moreno

14.12.2014 um 15:03 Uhr

Oh Pickel Du kapierst es einfach nicht! Aber Du bist ja hier mit Deinen Antworten ja eher Arbeitgeberfreundlich ausgerichtet. Na so bestochene Betriebsräte sind ja zum Glück nicht so häufig hier anzutreffen.

P
paula

14.12.2014 um 16:05 Uhr

Oh Moreno muss man jemanden gleich Bestechung unterstellen, wenn er die Frage oben anders liest wie Du? Ist Dir klar, dass es Leute gibt, die solche Unterstellungen als Straftat werten? MANN MANN MANN was geht hier mal wieder ab!

M
Moreno

14.12.2014 um 16:19 Uhr

Oh Paula halt Dich mal da raus wenn ich mich mit diesem Pickel streite der hier ständig die Arbeitgeber vertritt nur weil sie ihn mit nem fünf Sterne leben ruhig gestellt haben!

P
paula

14.12.2014 um 16:35 Uhr

erschreckend das Leute wie Du mit solchen Vorurteilen als BRM AN vertritt!

M
Moreno

14.12.2014 um 16:41 Uhr

Na ich vertret doch nicht Pickel verdreh hier doch keine Dinge!

P
paula

14.12.2014 um 16:46 Uhr

habe ich auch nicht gesagt....

M
Moreno

14.12.2014 um 16:51 Uhr

Na dann lass es doch Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Wenn ich eine Ausnandersetzung mit einem anderen Forumsteilnehmer habe hat dies doch nix mit meiner Betriebsratsarbeit zu tun!

G
ganther

14.12.2014 um 18:20 Uhr

Muss man sich diesen unqualifizierten M.... von moreno noch anhören? Bitte admin hier mal reagieren!

M
Moreno

14.12.2014 um 18:30 Uhr

Na Ganter halt mal den Ball flach bei unqualifiziert bist Du doch oft der erste Mann an der Spritze!

P
paula

14.12.2014 um 18:38 Uhr

es ist echt schlimm was hier abgeht! Lieber Moreno was ist dir denn bitte heute über die Leber gelaufen? Dein Verhalten hier lässt echt tief blicken! Und daher bleibe ich auch bei meinem Statement zu Dir als BRM.

isseyou hat sicher alle Antworten bekommen die für das Thema interessant waren und daher verabschiede ich mich mit Kopfschütteln aus diesem Thread

M
Moreno

14.12.2014 um 18:43 Uhr

Dann wünsch ich Dir doch einen schönen 3. Advent :-)

H
HansWalterK

14.12.2014 um 19:13 Uhr

Ergänzung zu den Gedanken von Annette Schavan zum 3. Advent: „Prüft alles und behaltet das Gute“

Vergesst unsinniges Gelaber, inhaltliche Absurditäten und dessen Autor und wendet euch denen zu, die eine Beachtung auch verdienen.

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